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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtGericht in Osaka hebt Urteil wegen versuchten Mordes an Polizisten auf

Geistige Zurechnungsfähigkeit des Täters steht in Frage

Gericht in Osaka hebt Urteil wegen versuchten Mordes an Polizisten auf

Im Jahr 2019 hatte ein heute 36-jähriger Mann in der westjapanischen Präfektur Osaka auf einen Polizisten eingestochen und seine Dienstwaffe gestohlen. Dazu war er von einem Gericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nun wurde das Urteil aufgehoben.

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Das Oberste Gericht von Osaka sprach den Mann vom Vorwurf des versuchten Mordes und des Raubes frei. Damit hob es das Urteil einer niedrigeren Instanz vom August 2021 auf. In diesem war festgestellt worden, dass der Mann trotz seiner eingeschränkten geistigen Fähigkeiten nach eigenem Ermessen gehandelt hatte.

Geistige Zurechnungsfähigkeit des Mannes stand im Fokus

Allerdings war bei dem Angeklagten sowohl vor als auch nach der Anklageerhebung von zwei unabhängigen Psychiatern Schizophrenie diagnostiziert worden. Daher stand auch die Frage, ob er für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden sollte, im Mittelpunkt des Prozesses.

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Nach dem Urteil hatte die Verteidigung Berufung eingelegt und einen Freispruch oder eine Verringerung der Strafe des Mannes gefordert. Dies begründeten sie damit, dass der Angeklagte zur Tatzeit entweder unzurechnungsfähig war oder sich in einem stärker verminderten Geisteszustand befand als vom Bezirksgericht Osaka festgestellt.

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Polizist konnte wieder an seine Arbeit zurückkehren

Im Urteil des Bezirksgerichts war der Tathergang geschildert worden, laut dem der Angeklagte am frühen Morgen des 16. Juni 2019 den 30-jährigen Polizisten mit einem Küchenmesser in die Brust und andere Körperteile gestochen und seine Waffe gestohlen haben soll.

Bei seiner Verhaftung am nächsten Tag trug der Mann sowohl die Waffe als auch vier Kugeln bei sich. Er wurde unweit des Tatorts gefasst. Der Polizist fiel nach dem Vorfall in ein Koma, hat sich aber inzwischen erholt und konnte wieder an seine Arbeit zurückkehren.

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