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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtGericht verurteilt Osaka zu Schadensersatz wegen Anweisung an eine Schülerin, die Haare...

Richterin sieht Aufforderung zum färben als gerechtfertigt an

Gericht verurteilt Osaka zu Schadensersatz wegen Anweisung an eine Schülerin, die Haare zu färben

Das Bezirksgericht in Osaka hat am 16. Februar die Präfekturverwaltung von Osaka zu der Zahlung von 330.000 Yen Schadensersatz an eine Frau verurteilt, die gezwungen wurde, sich in einer von der Präfektur verwaltenden High School, die Haare schwarz zu färben.

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Die heute 21-jährige Frau hatte allerdings rund 2,2 Millionen Yen von der Präfektur gefordert.

Richterin erkannte die Angemessenheit der Anweisung der Schule in Osaka an

Die vorsitzende Richterin Noriko Yokota erkannte die Angemessenheit der Anweisungen der Osaka Prefecture Kaifukan Senior High School gegenüber den Schülern in Bezug auf die Haarfarbe an und sagte während der Urteilsverkündung: „Es kann nicht gesagt werden, dass das Färben der Haare erzwungen wurde.“ Sie wies aber darauf hin, dass es illegal war, dass die Schule den Namen der Frau von der Klassenliste entfernt hatte, als sie anfing, im Unterricht zu fehlen.

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„Wir werden angemessen reagieren, nachdem wir das Urteil gründlich gelesen haben“, sagte Osakas Gouverneur Hirofumi Yoshimura gegenüber japanischen Medien.

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Die Kaifukan Senior High School in der Stadt Habikino in der Präfektur Osaka verbietet es Schülern, ihre Haare zu färben oder zu bleichen.

Die Klägerin in dem Gerichtsverfahren kam im Frühjahr 2015 an der Kaifukan und wurde wiederholt aufgefordert, ihr Haar schwarz zu färben. Ihr wurde sogar gesagt, dass sie nicht zur Schule kommen müsse, wenn sie ihre Haare nicht schwarz färben wolle, was sie ihrer Aussage nach dazu brachte, nicht mehr zur Schule zu gehen.

Nachdem sie angefangen hatte, den Unterricht fernzubleiben, wurde ihr Name von der Klassenliste gestrichen, was die Frau als „Mobbing im Namen der Schülerführung“ bezeichnete.

Die Präfektur argumentierte, dass ein Lehrer, als er der Schülerin Beratung anbot, bestätigte, dass die Haarwurzeln der Schülerin schwarz waren, was bedeutet, dass ihre natürliche Haarfarbe Schwarz war.

Nicht das erste Gerichtsverfahren wegen der Aufforderung die Haare zu färben

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Gerichtsverfahren wegen der Aufforderung an Schülern, sich die Haare zu färben.

In einem Fall in der südwestlichen japanischen Präfektur Kumamoto, in dem die Rechtmäßigkeit einer Schulregel angefochten wurde, die vorschrieb, dass alle männlichen Schüler einer öffentlichen Junior High School ihren Kopf rasieren sollten, entschied das Bezirksgericht Kumamoto 1985, dass die Regel „nicht irrational“ war.

In einem Schadensersatzprozess, in dem eine Schülerin, die eine Schule der Stadt Ikoma in der Präfektur Nara im Westen Japans besuchte, argumentierte, dass es eine körperliche Bestrafung sei, wenn sie gezwungen werde, sich die Haare schwarz zu färben, wies das Bezirksgericht Osaka 2011 die Klage der Schülerin mit der Begründung ab, dass die Maßnahmen der Schule „im Rahmen der pädagogischen Anleitung“ lägen.

Der Oberste Gerichtshof unterstützte die Entscheidung der unteren Instanzen.

Nach einiger Kritik haben viele Präfekturen damit begonnen, diese Praxis abzuschaffen, darunter Tokyo.

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