Das japanische Kabinett hat einen Gesetzesentwurf für die erste Überarbeitung der Strafvorschriften im Strafgesetz seit mehr als einem Jahrhundert gebilligt.
Die Änderungen sollen die Resozialisierung besser fördern und so die Rückfallquote senken, insbesondere bei Menschen, die aus der Haft entlassen werden.
Japans Strafvorschriften seit 1907 unverändert
Nach geltendem Recht wird zwischen Haftstrafen, die eine Arbeitspflicht enthalten, und solchen Haftstrafen ohne diese Pflicht, unterschieden. Die neuen Rechtsvorschriften sehen vor, dass beide Arten von Haftstrafen zu einer einzigen zusammengefasst werden. Die strafrechtlichen Bestimmungen sind in Japan seit 1907 unangetastet geblieben.
Der Gesetzentwurf wird in der laufenden Sitzungsperiode des Landtags eingebracht. Es wird erwartet, dass das überarbeitete Gesetz innerhalb von drei Jahren in Kraft treten wird.
Die Haftstrafe ohne eine Arbeitspflicht wird als bedeutungslos angesehen, da im Jahr 2020 nur 0,3 Prozent der Straftäter zu einer solchen Strafe verurteilt wurden.
Außerdem hatten sich Ende März 2021 fast 80 Prozent der Insassen, die eine arbeitsfreie Strafe verbüßten, freiwillig zur Arbeit im Gefängnis bereit erklärt.
Bei Haftstrafen mit Arbeit gab es Beschwerden darüber, dass Häftlinge nicht genug Zeit hatten, um sich einer Beratung oder anderen Rehabilitationsmaßnahmen zu unterziehen.
Umstände jedes Häftlings sollen einbezogen werden
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass Entscheidungen auf der Grundlage der Umstände jedes einzelnen Häftlings und der Länge seiner Haftzeit getroffen werden. Einige Häftlinge müssen möglicherweise überhaupt keine Arbeit verrichten.
Straftäter, die wegen Drogen- oder Sexualdelikten verurteilt wurden, könnten viel länger in einem organisierten Strafvollzugsprogramm untergebracht werden, das ihren Bedürfnissen entspricht.
Nach dem derzeitigen Gesetz heißt es zu Gefängnisstrafen, dass der Häftling die geforderte Arbeit zu leisten hat. Dies soll sich ändern, indem auch deutlich gemacht wird, dass das Ziel darin besteht, den Gefangenen zu bessern und zu rehabilitieren.
Auch das Alter ist ein Grund für die Überarbeitung
Ein weiterer Grund für die geplante Überarbeitung der Strafvorschriften ist die Alterung der Insassen.
Im Jahr 1989 waren 2,1 Prozent aller Strafgefangenen 65 Jahre oder älter, seit dem Jahr 2020 hat sich dieser Anteil auf 22,8 Prozent erhöht. Viele der älteren Insassen können aufgrund ihrer nachlassenden körperlichen Gesundheit und kognitiven Fähigkeiten nicht mehr im Gefängnis arbeiten.
Aufgrund der vorgeschriebenen Arbeitsverpflichtung werden diese Insassen jedoch zu einfachen Arbeiten wie dem Falten von Papier gezwungen.
Ferner begehen etwa 20 Prozent der Insassen ab 65 Jahren nach ihrer Entlassung Straftaten und sind innerhalb eines Jahres wieder im Gefängnis.