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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtJapan verschärft die Gesetze gegen Sexualverbrechen

Grooming wird eine Straftat

Japan verschärft die Gesetze gegen Sexualverbrechen

Japans Justizministerium hat einen Entwurf für eine Verschärfung der Gesetze gegen Sexualverbrechen ausgearbeitet, den das Ministerium am 3. Februar in die laufende Parlamentssitzung einbringen will.

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Im Entwurf heißt es, dass die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen von 10 auf 15 Jahre angehoben werden sollen. Das Schutzalter soll von 13 auf 16 angehoben werden.

Opfer sollen Vergewaltigung leichter beweisen können

Nach den geltenden Gesetzen können Täter, die Gewalt oder Einschüchterung anwenden, wegen erzwungenen Geschlechtsverkehrs angeklagt werden.

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Täter, die ihr Opfer durch Drogen oder andere Rauschmittel unfähig machen, und dadurch eine sexuelle Handlung nicht ablehnen können, würden dann wegen „gewissermaßen erzwungenen Geschlechtsverkehr angeklagt“ werden.

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Das Problem ist allerdings, dass nachgewiesen werden muss, dass es für die Opfer „erheblich schwierig ist, sich zu wehren.

Das Kriterium „erhebliche Erschwernis“ ist allerdings äußert vage definiert und im Nachhinein nahezu unmöglich zu beweisen. Dies hat dazu geführt, dass immer wieder Täter in den vergangenen Jahren in Japan auf freien Fuß gesetzt wurden, was auf scharfe Kritik gestoßen ist.

Im Entwurf des Justizministeriums sind die Straftatbestände des „erzwungenen Geschlechtsverkehrs“ und des „quasi erzwungenen Geschlechtsverkehrs“ in acht Straftatbeständen zusammengefasst, um das Spektrum der sexuellen Übergriffe transparenter zu machen.

Zu den acht Straftatbeständen gehören das Terrorisieren, Schockieren und Misshandeln der Opfer oder das Ausnutzen des Status, z. B. in einem Arbeitsverhältnis oder einer Lehrer-Schüler-Beziehung.

Kritikern geht das allerdings nicht weit genug, sie fordern härtere Strafe, die als Abschreckung dienen sollen.

Um der Kritik entgegenzukommen, wurde der Entwurf, der ursprünglich im Oktober ausgearbeitet wurde, noch einmal überarbeitet und die Verjährungsfrist von erzwungenem Geschlechtsverkehr von 10 auf 15 Jahre angehoben.

Ist ein Opfer zum Zeitpunkt des Sexualverbrechens noch nicht 18 Jahre alt, wird die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres verlängert. Damit soll Minderjährigen Zeit gegeben werden, zu erkennen, dass sie sexuell missbraucht wurden.

Nach den aktuellen Gesetzen liegt das Schutzalter für sexuelle Handlungen bei 13 Jahren, und alle sexuellen Handlungen mit Kindern unter 13 Jahren, ob mit oder ohne Zustimmung, sind strafbar. Das Alter wird nun auf 16 Jahre angehoben.

Allerdings gelte diese Auslegung laut des Ministeriums nicht für alle Fälle.

So werden unter anderem sexuelle Handlungen zwischen zwei 15-Jährigen, die eine Liebesbeziehung führen, nicht als Straftat angesehen.

Grooming soll als Straftatbestand ins Gesetz aufgenommen werden

Als neuer Straftatbestand ist „sexuelles Grooming“ in den Entwurf aufgenommen wurden. Grooming entwickelt sich in Japan zu einem immer größeren Problem und der neue Straftatbestand soll Jugendliche unter 16 Jahre besser schützen.

Außerdem wurde auch das Filmen unter dem Rock unter Strafe gestellt, genauso wie sexuelle Handlungen, die das Ziel haben, finanziellen Gewinn zu erzielen. Auch die Weitergabe solcher Videos an Dritte soll laut des Entwurfs unter Strafe gestellt werden.

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