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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtJapan will altes Gesetz aus der Meiji-Ära zur mutmaßlichen Vaterschaft ändern

Der neue Entwurf zielt zudem darauf ab, häuslichen Kindesmissbrauch zu verhindern.

Japan will altes Gesetz aus der Meiji-Ära zur mutmaßlichen Vaterschaft ändern

JIJI: Seit der Meiji-Ära (1869-1912) gilt in Japan die Regel der mutmaßlichen Vaterschaft, die besagt, dass ein Mann, der mit einer Frau zum Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft in einer ehelichen Beziehung stand, vermutlich auch der Vater des Kindes ist.

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Dem jetzt noch geltenden Gesetz zufolge ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Vater eines Kindes, das 300 Tagen nach der Scheidung der Mutter geboren wurde, vermutlich um ihren ehemaligen Ehemann handelt. Eine andere Klausel besagt, dass der neue, also der aktuelle Ehemann wahrscheinlich der Vater des Kindes ist, wenn es 200 Tage nach der Heirat oder Wiederverheiratung der Mutter geboren wurde.

Welche Änderungen gefordert werden

Nach dem neuen Gesetzesentwurf soll zukünftig der aktuelle Ehemann als Vater eines Kindes angesehen werden, das innerhalb von 200 Tagen nach der Eheschließung oder Wiederverheiratung geboren wurde.

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Das 300-Tage-Prinzip wiederum soll beibehalten werden. Doch mit dem neuen Entwurf wird ausnahmsweise davon ausgegangen, dass ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung geboren wird, das Kind des jetzigen Ehemanns ist, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit ihm neu verheiratet war.

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Es wird die Abschaffung der Regel gefordert, die es Frauen verbietet, innerhalb von 100 Tagen nach der Scheidung wieder zu heiraten, die ursprünglich eingeführt wurde, um Verwirrung hinsichtlich der bestehenden Vaterschaftsregeln zu vermeiden.

Kindesmissbrauch verhindern

Außerdem sollen die Vaterschaftsanfechtungsverfahren nicht nur wie bisher von Vätern, sondern auch von Müttern und Kindern eingeleitet werden dürfen und die Frist zur Einleitung des Verfahrens wird von derzeit einem Jahr auf drei Jahre nach Bekanntwerden der Geburt verlängert.

Des Weiteren sieht der Entwurf die Streichung einer Klausel vor, die das Recht der Eltern anerkennt, ihre Kinder disziplinieren zu dürfen. Kindesmissbrauch im Namen der Disziplinierung soll so verhindert werden.

Stattdessen soll eine Bestimmung auf den Weg gebracht werden, die es Eltern verbietet, Maßnahmen wie Kindesmissbrauch zu ergreifen, die das gesunde Wachstum von Kindern beeinträchtigen würden.

Vaterschaftsfrage führt zu verheimlichten Kindern

Mit dem neuen Entwurf soll auf eine Vielzahl von aktuellen Problemen reagiert werden, die mit Vaterschaftsfragen in Verbindung stehen. So weigern sich manche Frauen beispielsweise immer noch, die Geburt ihrer kurz nach der Scheidung geborenen Kinder mit neuen Partnern zu melden, weil sie verhindern wollen, dass ihr ehemaliger Ehemann als Vater des Kindes anerkannt wird. Dies wiederum führt dazu, dass die betroffenen Kinder in keinem offiziellen Familienregister auftauchen.

Ein konkreter Entwurf für eine Revision des Bürgerlichen Gesetzbuches wird aktuell noch von einem Unterausschuss des Legislativrates, der den Justizminister berät, erarbeitet. Er soll später dem Justizminister Yoshihisa Furukawa nach formeller Genehmigung auf einer Generalversammlung des Rates Mitte Februar vorgelegt werden.

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