Das japanische Justizministerium hat begonnen zu prüfen, ob Haft- und Durchsuchungsbefehle künftig online beantragt und ausgestellt werden können.
Ziel ist es, eine Änderung der Strafprozessordnung und damit zusammenhängender Gesetze auf der ordentlichen Landtagssitzung im nächsten Jahr vorzulegen.
Digitale Haft- und Durchsuchungsbefehle sollen Arbeitsaufwand minimieren
Bereits im März vergangenen Jahres setzte das Justizministerium eine Expertengruppe ein, die sich mit der Digitalisierung von Strafverfahren befasst und im März einen Bericht vorlegte. Der Bericht umfasst auch den Vorschlag, Haft- und Durchsuchungsbefehle zu digitalisieren.
Für Ermittlungsbehörden sind Durchsuchungsbeschlüsse erforderlich, um sich Zutritt zu Räumlichkeiten von Verdächtigen zu beschaffen. Dabei ist es wichtig, dass eine Durchsuchung so schnell wie nur möglich durchgeführt wird. Nach geltendem Recht muss ein Antrag für eine Durchsuchung allerdings schriftlich erfolgen und die Bearbeitung nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.
Auch die Ausstellung von Haftbefehlen nimmt eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch, die durch die Digitalisierung deutlich reduziert wird.
Allerdings wird durch digitale Haft- und Durchsuchungsbefehle nicht nur der Arbeitsaufwand für die Polizei und die Gerichte reduziert, auch Verteidiger müssten nicht mehr persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden, um Beweismittel einzusehen und Kopien von Daten anzufertigen.
Die Beweismittel würden ebenfalls digital verfügbar gemacht werden, was es für die Verteidigung erleichtert, diese zu bearbeiten.
Japan digitalisiert sein Rechtssystem
Das Justizministerium hatte bereits angekündigt, dass die Zivilprozesse digitalisiert werden, sodass Anträge online eingereicht und Verhandlungen per Videochat stattfinden können. Auch Unterlagen, bis hin zum schriftlichen Urteil, sollen auf elektronische Wege zugestellt werden.
Experten gehen davon aus, dass neben dem Zivilprozess und dem Justizwesen auch andere Bereiche in der Strafverfolgung digitalisiert werden.