Das japanische Justizministerium will „Grooming“ unter Strafe stellen, da von immer mehr Fällen von Kindern, die Opfer dieser Art von sexueller Gewalt in den sozialen Medien werden, berichtet wird.
„Grooming“ bedeutet wörtlich übersetzt „vorbereiten“. Damit ist gemeint, wenn ein Täter Gewaltausübung plant und vorbereitet. Man unterscheidet dabei in fünf Phasen: „Vertrauen gewinnen“, „Bevorzugung des Opfers“, „Isolation des Opfers“, „Geheimhaltung bewirken“ und „die schrittweise Grenzüberschreitung“.
Täter brachte 14-jährige Schülerin dazu, Sex mit ihm zu haben
Anfang April wurde ein Fall von „Grooming“ bekannt, in dem ein 22-Jähriger eine 14-jährige Schülerin dazu brachte, sich mit ihm zu treffen. Die beiden chatteten monatelang über die Messaging-App Line. Bei dem Treffen hatte er mit dem Mädchen Geschlechtsverkehr und nach dem Treffen hielt er weiterhin über die App Kontakt zu der Schülerin.
Einige Wochen später trafen sich die beiden wieder und der Mann nahm die Schülerin mit zu sich nach Hause, das sich ungefähr 500 km entfernt vom Wohnort der Schülerin befand.
Dies führte zu einer landesweiten Suchaktion, bei dem der Mann nach drei Tagen festgenommen und im September wegen der Entführung einer Minderjährigen zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde.
Bei der Verhandlung kam heraus, dass der Mann auch mit anderen Schülerinnen geschrieben und sie dazu gebracht hatte, ihm Nacktbilder zuzusenden.
Der Mann hatte die sozialen Medien dafür genutzt, allmählich Vertrauen seiner Opfer zu gewinnen und sie so weit zu bringen, dass sie ein Treffen zusagten, wo er dann sexuelle Handlungen unternahm.
In Japan werden immer öfter Fälle von „Grooming“ bekannt und es gilt als sehr wahrscheinlich, dass es bei Fallen, in denen die Täter die sozialen Medien nutzen, es zu sexuellen Handlungen kommt, da es einfach ist, private Gespräche zu führen. Die Opfer sind dabei meistens Mittel- und Oberschülerinnen.
Nach Angaben der nationalen Polizeibehörde steigt die Zahl der Jungen und Mädchen unter 18 Jahren, die Opfer von Straftaten in den sozialen Medien werden, stetig an. Im Jahr 2012 gab es 1.076 Fälle, 2019 waren es 2.082, die höchste jemals verzeichnete Zahl. Im Jahr 2021 blieb die Zahl mit 1.812 unverändert hoch. Fünfundneunzig Prozent dieser Fälle betrafen Vorfälle über Smartphones.
„Grooming“ soll in Japan strafbar werden
Laut des Justizministeriums will man sich nun der Gesetzeslage in anderen Ländern orientieren. In Deutschland ist „Grooming“ strafbar und wird nach § 176 Absatz 4 Nr. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verurteilt.
Das Justizministerium in Japan plant eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen (ca. 3.443 Euro) für die Verführung einer Person unter 16 Jahren. Wenn sich ein Täter mit einer Person unter 16 Jahren zum Zweck von sexuellen Handlungen trifft, soll dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von 1 Million Yen (ca. 6.775 Euro) bestraft werden können.