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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtJapanischer Student wehrt sich vor Gericht, als unhöflicher Dieb bezeichnet zu werden

Der junge Mann legt Wert darauf, einen Taxifahrer "höflich" ausgeraubt zu haben

Japanischer Student wehrt sich vor Gericht, als unhöflicher Dieb bezeichnet zu werden

Das japanische Justizsystem ist bekannt für eine hohe Geständnisquote. Viele Angeklagte, vor allem Diebe und Betrüger, wollen sich zwar damit herausreden, dass sie keine Schuld auf sich geladen haben, dennoch ist man stets bemüht, höflich zu bleiben. Ein angeklagter Student beschwerte sich sogar vor Gericht, nachdem der Staatsanwalt die Wortwahl des jungen Mannes bei der Begehung der Tat als unhöflich zitiert hatte.

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Der junge Mann stand vor wenigen Tagen vor Gericht und erklärte natürlich ebenfalls, dass er die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen habe. Der 22-jährige Student wird beschuldigt, im Oktober 2022 in der Stadt Masuda (Präfektur Shimane) einen Taxifahrer überfallen zu haben. Eigentlich besucht der Mann dort eine Fahrschule. Er soll einen Taxifahrer angehalten und ihn unmissverständlich aufgefordert haben, ihm 30.000 Yen zu geben.

Höflichkeit muss sein …

Am ersten Tag beteuerte der Angeklagte, dass der Vorfall so nicht stattgefunden habe. Er habe vom Taxifahrer zwar Geld gefordert und dieses auch erhalten, allerdings legte er nach eigenen Angaben dabei Wert auf ein gewisses Maß an Höflichkeit. Der Student behauptet, den Mann angesprochen und um Geld gebeten zu haben. Mit einer Summe in Höhe von 30.000 Yen wäre er einverstanden.

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Der junge Mann beruft sich darauf, dass er den Fahrer in aller Bescheidenheit um eine finanzielle Unterstützung gebeten habe, die ihm der Mann auch gewährt habe. Von Bedrohung und Diebstahl könne somit keine Rede sein. Folglich sei die Anklage selbst unzulässig. Der Student erklärte wiederholt, dass er den Fahrer nicht beraubt habe. Er betonte auch, dass er immer höflich gewesen sei, weil er generell Wert auf gute Umgangsformen lege.

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… schützt aber vor Strafe nicht

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte das erbeutete Geld für Besuche von Etablissements zur Erwachsenenunterhaltung und in Hostessen-Bars ausgegeben habe. Aus den sozialen Netzwerken schlägt dem jungen Mann eher Häme entgegen, denn wer von einem anderen Menschen Geld fordert, um es so auszugeben, sollte sich um seine Wortwahl keine weiteren Gedanken machen, auch wenn diese falsch zitiert wird. Die meisten fordern, den Dieb zu bestrafen, wie es die Straftat erfordert, ungeachtet irgendwelcher Haarspalterei, was die genaue Wortwahl beim Diebstahl angeht.

Unterm Strich kann man aber wieder feststellen, dass die Menschen in Japan großen Wert auf Höflichkeit legen, selbst wenn sie gerade etwas Ungesetzliches tun. Allerdings gibt es bessere Gelegenheiten, diese Tugend hochzuhalten.

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