Die Anwaltskammer hat ein Verbot des Tragens von Brillen in einem japanischen Gefängnis kritisiert und dies als Verstoß gegen die Verfassung bezeichnet.
Das Tsukigata-Gefängnis verbot einem Insassen das Tragen seiner Halbbrille während der Zeit der Inhaftierung, da sie diese als gefährlich einstufte.
Verbot der Brille sollte undiszipliniertes Verhalten vermeiden
Genauer begründete das Gefängnis das Verbot der Brille damit, dass sie dem Mann eine bedrohliche Aura verlieh und die anderen Insassen einschüchterte, so die Anwaltskammer. Es sollte so vermieden werden, dass die Sehhilfe ein undiszipliniertes Verhalten auslöst.
Ein Sprecher des Gefängnisses verteidige das Verbot und sagte laut den japanischen Medien, dass man überzeugt sei, das Verbot sei gerechtfertigt.
Der Insasse wurde mittlerweile entlassen, nachdem er monatelang auf seine Sehhilfe verzichten musste. Inhaftiert wurde er ursprünglich wegen eines Verstoßes gegen das Verkehrsrecht.
Die Vizepräsidentin der Anwaltskammer von Sapporo, Ayako Ito, erklärte diese Woche, dass für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine Brille einem Körperteil gleichkommen kann.
Zudem sagte Ito, dass ein solches Verbot in Japan gar nicht so selten ist. Immer wieder verbieten Gefängnisse in Japan Insassen die notwendige Sehhilfe.
Regeln in japanischen Gefängnissen stoßen immer wieder auf Kritik
Die strengen Regeln in japanischen Gefängnissen wurden schon früher infrage gestellt.
Im Oktober verklagte ein zum Tode Verurteilter in der südjapanischen Region Fukuoka den Staat wegen des Rechts auf die Verwendung von Buntstiften, die ihm verboten wurde.
Dieser Gefangene sah in der Kunst eine Möglichkeit, seine Reue auszudrücken, aber eine Regeländerung des Justizministeriums im letzten Jahr führte dazu, dass Farbstifte in den Haftanstalten verboten wurden.