Japan wird schon lange dafür kritisiert, dass sie die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennen. Obwohl es ein starkes Umdenken bei der Bevölkerung gibt, will die Regierung keine Gesetzesänderung. Ein Gericht entschied jetzt, dass die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungswidrig ist.
Am Mittwoch gab das Bezirksgericht von Sapporo bekannt, dass die Haltung der Regierung gegen die japanische Verfassung verstößt. Die Vorsitzende Richterin Tomoko Takebe gab an, dass die Regierung gegen den Artikel der Verfassung verstößt, der allen Bürgern eine Gleichstellung garantiert und somit die Paare diskriminiert.
Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Ehen
Takebe gab weiter an, dass es versäumt wurde rechtliche Maßnahmen zu treffen, um zumindest einen Ansatz von Ehevorteilen für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen. Es ist damit das erste Mal, dass ein japanisches Gericht sich bei dem Thema gegen die Regierung stellt.
Geklagt hatten drei gleichgeschlechtliche Paare aus Hokkaido, die aufgrund von psychischen Schäden durch die Ablehnung ihrer Beziehung eine Entschädigung von umgerechnet 7.697 Euro verlangten. Die Schadensersatzklage wurde abgelehnt, da das staatliche Reparationsgesetz an sich nicht verletzt wurde.
Die Paare hatten vor Gericht erklärt, dass sie Januar 2019 versuchten ihre Ehe bei örtlichen Behörden zu registrieren. Sie wurden jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass sie in Japan als gleichgeschlechtliches Paar kein Recht auf den rechtlichen Status als Ehepaar haben.
Streitigkeiten um Artikel 24
Japan argumentiert bisher, dass sie die gleichgeschlechtliche Ehe nicht zulassen können, aufgrund von Artikel 24 der Verfassung. Dort wird die Ehe als ein gegenseitiges Einverständnis beider Geschlechter angesehen, wobei sie dadurch erhalten wird, dass Ehemann und Ehefrau als Grundlage die gleichen Rechte haben.
Da von beiden Geschlechtern die Rede ist, wird der Artikel ausgelegt, dass eine Ehe nur heterosexuellen Paaren zusteht. Dazu steht im Familienregistrierungsrecht nur Ehemann und Ehefrau, was sich auf einen Mann und eine Frau bezieht. Das hat in der Vergangenheit bereits mehrmals Probleme gemacht, wie bei der kürzlichen Volkszählung, wo gleichgeschlechtliche Paare nicht erfasst wurden.
Aufgrund des Wortlautes sah das Gericht bei dem Artikel 24 keine Verletzung durch die Regierung, da von der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht die Rede ist. Die Anwälte der Kläger hatten hingegen argumentiert, dass der Artikel für Gleichstellung der Geschlechter und Wahrung des individuellen Respekts steht, der gleichgeschlechtliche Paare nicht ausschließt.
Die Kläger selbst gehörten zu einer Gruppe von 13 Paaren, die am Valentinstag 2019 Klagen in Sapporo, Tokyo, Osaka und Nagoya einreichten. Drei weitere Paare reichten später zusätzlich in Fukuoka eine Klage ein. Sie fordern alle eine Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe.
Urteil ist von großer Bedeutung
Obwohl die Klage in Sapporo nun abgelehnt wurde, wurde sich trotzdem gefreut. Erstmals wurden die Paare wirklich ernst genommen und viele sahen das Urteil als wegweisen an. Einer der Kläger gab an, dass es wie ein Traum sei und dass die Regierung nun nur noch handeln muss.
An dem Prozess hatten 153 Personen teilgenommen, wovon die meisten auf das historische Urteil hofften. Damit ist Japan nun ein weiterer Schritt in die Richtung der Gleichberechtigung von LGBTQ-Paaren gemacht und der gleichgeschlechtlichen Ehe.
Bis diesen Januar haben in Japan 74 Gemeinden die Ansichten der Zentralregierung ignoriert und Partnerschaftsverordnungen für LGBTQ-Paare erlassen. Über ein eigenständiges System erhalten sie dadurch Zertifikate, die ihre Beziehung anerkennen und ihn die gleichen Rechte wie Ehepaare ermöglichen. Sapporo war die erste Großstadt, die so ein System 2017 einführt.
Jedoch sind die Dokumente nicht rechtsverbindlich und gelten in den meisten Fällen auch nur für die entsprechende Gemeinde. Dazu kommt, dass es immer noch kein Gesetz zu Schutz von sexuellen Minderheiten gibt. Der Wunsch nach einheitlichen Gesetzen für eine Anerkennung von LGBTQ-Paare ist deswegen in Japan zurzeit so groß wie noch nie.
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