In Japan tobt seit einer Weile ein Rechtsstreit über die Kürzung von Sozialleistungen. Während zuletzt diese Maßnahmen als verfassungswidrig bezeichnet wurden, hat ein Gericht in Sapporo nun genau das Gegenteil behauptet.
Am Montag bestätigte das Bezirksgericht von Sapporo, dass die Kürzung von Sozialleistungen durch Kommunalverwaltungen nicht verfassungswidrig sind und sie dürfen weiter fortgeführte werden. Es ist damit das erste Mal, dass einen Fall so entschieden wird.
Sozialleistungen dürfen gekürzt werden
Die Vorsitzende Richterin Tomoko Takeba erklärte zu dem Urteil, dass das Arbeitsministerium seine Ermessensbefugnis nicht missbraucht hat, als sie zwischen 2013 und 2015 Kürzungen durchführten. Die Berücksichtigung eines Wirtschaftsindexe zur Berechnung der Zahlungen sei nicht illegal, weil die Entscheidung bei dem Arbeitsministerium liegt.
Dazu wurde ebenfalls erklärt, dass die Lebensbedingungen und soziale und kulturelle Aktivitäten nicht unter den Begriff des Mindeststandards in der Verfassung fallen. Es wird erwartete, dass die Kläger eine Berufung einlegen.
Um die 150 Sozialhilfeempfänger aus Hokkaido und anderen Gemeinden hatten eine Gruppenklage bei 29 Bezirksgerichten in ganz Japan eingereicht. Sie fordern die Kürzungen durch die lokale Regierung als nichtig zu erklären, die ab 2013 für drei Jahre galten. Sie begründeten die Forderung damit, dass in der Verfassung ein Mindeststandard auf ein gesundes und kultiviertes Leben garantiert wird.
Die Zentralregierung hatte ab 2013 dreimal die Zuweisung der Sozialleistung, wie den Ausgaben für Nahrungsmittel, um zehn Prozent gekürzt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass sie damit die fallenden Preise berücksichtigen, die nach einem eigenen Index berechnet wurden.
Gerichte reagieren unterschiedlich
Das System wurde jedoch stark kritisiert, da die Berechnungen willkürlich sein. Der Preisrückgang für einige Produkte wurde stärker angeben, als er dann wirklich war. Beim aktuellen Urteil wurde den Vorwürfen widersprochen und es sei keine Willkür bei den Berechnungen zu sehen.
Die Ansichten zu dem Thema gingen dabei bei den Gerichten auseinander und bisher gibt es mit dem aktuellen Urteil drei verschiedene Entscheidungen. Juni 2020 lehnte das Bezirksgericht in Nagoya die Klage lediglich ab. In Osaka entschied das Gericht im Februar hingegen, dass die Kläger recht haben und hob die Kürzung der Sozialleistungen auf.
Sie hatten das Urteil damit begründet, dass die Zentralregierung ein unangemessenes Verbraucherpreisindexsystem zur Berechnung der Rate der fallenden Preise verwendet. Als verfassungswidrig bezeichneten sie das Vorgehen der Regierung allerdings nicht.