Ein Gericht in Fukuoka verurteilte einen Mann zu 300.000 Yen Geldstrafe, weil er in einem Supermarkt sich erleichtert hat.
Der Mann hat am 18. Februar in der japanischen Stadt Kitakyushu um 4 Uhr morgens in einem 24-Stunden-Shop Fäkalien ausgeschieden.
Mann wegen unsittlicher Entblößung verhaftet
Der Mann wurde von der Präfekturpolizei Fukuoka noch im Supermarkt wegen unsittlicher Entblößung verhaftet, weil er sich vor Angestellten Hose und Unterhose ausgezogen hat.
In der Anklageschrift hieß es, dass der Mann der gewaltsamen Behinderung des Geschäftsbetriebs verdächtigt wird.
Nach dem japanischen Gesetzbuch ist dies eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen bestraft werden kann.
Laut dem Eröffnungsplädoyer, das der Staatsanwalt bei der ersten Gerichtsverhandlung am 15. April vorlas, habe der Angeklagte den Supermarkt unter Alkoholeinfluss betreten und zu einem Angestellten gesagt: „Ich muss mal auf die Toilette“. Er wurde aber darüber informiert, dass er die Toilette spät in der Nacht aus Gründen der Verbrechensverhütung nicht mehr benutzen kann.
Daraufhin wurde er wütend und sagte: „Dann mache ich es eben hier“, während er vor den Augen der Mitarbeiter und anderer Kunden seine Hose und Unterwäsche herunterließ, um zu defäkieren.
Alkoholkrankheit als Grund für das Verhalten
Auf die Befragung durch einen Anwalt erklärte der Angeklagte, dass er wiederholt wegen Alkoholabhängigkeit im Krankenhaus war und dass er auch am Nachmittag des Tages vor dem Vorfall große Mengen des alkoholischen Getränks Shochu getrunken habe. Er gab an, dass sein „Herz degeneriert“ sei, unter anderem wegen des Todes seines Vaters im Januar 2021. Weiter erklärte er, dass sein Verhalten „nicht menschlich“ sei.
Nachdem Richter Kenji Ino ihn aufgefordert hatte mit dem Trinken ganz aufzuhören, äußerte der Mann den Wunsch einer Selbsthilfegruppe beizutreten. „Wenn ich nicht versprechen kann, dass ich nach diesem Vorfall mit dem Trinken aufhöre, wird mein Leben nur ruiniert“, sagte er am Ende der Verhandlung.
Keine Haftstrafe
Das Urteil besagt, dass die Zeit der Untersuchungshaft des Angeklagten bei der Zahlung der Geldstrafe berücksichtigt wird, indem ein Tag in 7.500 Yen umgerechnet wird. Daher müsste der Angeklagte, der für etwa zwei Monate inhaftiert war, die Geldstrafe nicht bezahlen, selbst wenn die Strafe von 300.000 Yen rechtskräftig wird.
Nach der Urteilsverkündung am 21. April sagte Richter Ino: „Sie müssen erkennen, dass dies kein Verbrechen ist, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Bitte geben Sie von Anfang an Ihr Bestes, damit sie ihr verstorbenes Elternteil nicht enttäuschen.“