Verschiedene große Filmgesellschaften reichten vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht von Tokyo gemeinsam eine Schadensersatzklage gegen insgesamt drei Privatpersonen ein. Sie werfen ihnen vor, nicht genehmigte Kurzfassungen ihrer Filme online gestellt zu haben. Diese sogenannten schnellen Filme kursieren immer wieder im Internet.
Bei den Klägern handelt es sich um 13 große japanische Filmstudios und Sendeanstalten, darunter Toho, Toei und Nippon Television Network. Insgesamt fordern die Publisher 500 Millionen Yen (circa 3,7 Millionen Euro). Gemäß Angaben der Anwälte der Kläger-Seite ist es das erste Mal, dass in Japan Zivilklage gegen schnelle Filme eingereicht wird.
Spoiler-Webseiten im Fokus
Laut eines Urteils des Bezirksgerichts Sendai haben die drei Personen zwischen dem 6. Juni und dem 21. Juli 2020 insgesamt fünf Filme ohne Genehmigung der Inhaber des Urheberrechts zu zehnminütigen Kurzfassungen zusammengeschnitten und diese dann veröffentlicht. Die drei Angeklagten fügten den Videos noch Kommentare hinzu, in denen sie die Geschichte der Filme zusammenfassten. Anschließend veröffentlichten sie die Filme auf YouTube.
Die Anwälte der Kläger-Seite verwiesen darauf, dass in der aktuellen Informationsgesellschaft, zwar jeder Information verbreiten kann, im Zweifelsfall aber auf die rechtlichen Grenzen achten muss. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Bereits 2021 wurden die drei Personen in einem Strafprozess für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Filmstudios schätzen den Schaden auf 2 Milliarden Yen
Der Fall war das erste Mal, dass die Produzenten dieser schnellen Filme strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden. Die drei Personen betrieben vier unterschiedliche Online-Kanäle, auf denen sie insgesamt 49 dieser schnellen Filme online stellten. Alle Videos wurden laut Gerichtsunterlagen mehr als 10 Millionen Mal angeschaut. Die Kläger lassen den Schaden aufgrund des Urheberrechts berechnen und kommen auf dieser Grundlage auf 200 Yen (1,50 Euro) pro abgespieltes Video.
Demnach beläuft sich ihr Schaden auf etwa zwei Milliarden Yen. Die Herstellung und Veröffentlichung solcher Filme stellen gemäß den Anwälten für die Beklagten ein hohes Risiko dar. Denn je mehr Menschen auf die Videos zugreifen, desto höher werden die Schadenersatzforderungen. Die Studios wollen jetzt auf eine Mindestentschädigung klagen und haben ihre Forderungen auf 500 Millionen Yen festgesetzt.