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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtJapans Oberster Gerichtshof erklärt Verordnung über Hassreden für verfassungsgemäß

Klage abgewiesen

Japans Oberster Gerichtshof erklärt Verordnung über Hassreden für verfassungsgemäß

Der Oberste Gerichtshof in Japan hat in seinem ersten Urteil zu Verordnungen gegen Hassreden, die von Kommunalverwaltungen erlassen werden, für verfassungsgemäß erklärt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Unterbinden von Hassreden gegen die in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit verstößt.

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In einer einstimmigen Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die Verordnung der Stadt Osaka im Rahmen der Verfassung liegen, da sie nur auf extrem und böswillig diskriminierende Worte und Taten beschränkt ist.

Osakas Verordnung sieht öffentliche Namensnennung vor

Die Verordnung enthält eine Bestimmung, wonach die Namen von Personen oder Gruppen, die gegen die Verordnung verstoßen haben, öffentlich gemacht werden müssen. Osaka war 2016 die erste Stadt, die etwas gegen Hassreden unternommen hatte.

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Acht Anwohner der Stadt reichten Klage ein, mit der Begründung, die Verordnung stelle eine Aushöhlung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar. Sie machten außerdem geltend, dass die Verwendung öffentlicher Mittel zur Umsetzung der Verordnung rechtswidrig sei.

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Der Oberste Gerichtshof stellte jedoch fest, dass die Verordnung der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Meinungsfreiheit zu gewährleisten, indem sie ein Expertengremium um eine Stellungnahme zu der Frage bittet, was als Hassrede zu werten ist, bevor Namen veröffentlicht werden.

Immer mehr Kommunalverwaltungen setzten sich gegen Hassreden ein

Das Gericht erklärte auch, das Ziel der Verordnung sei vernünftig und unvermeidlich, um das öffentliche Wohl zu erreichen und bestätigte damit Urteile des Bezirksgerichts und des obersten Gerichts von Osaka, die beide die Hassrede-Verordnung bereits für verfassungsgemäß erklärt haben.

Neben Osaka setzten sich bereits acht weitere Kommunalverwaltungen gegen Hassreden ein. In Tokyo wurde 2018 eine Verordnung erlassen, in der genau definiert wurde, was als Hassrede gilt und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen für Gruppen einschränkt, die in der Vergangenheit bereits wegen Hassreden aufgefallen sind.

Auch Kawasai, das eine große koreanische Gemeinde hat, hat eine Verordnung beschlossen und Sanktionen festgelegt.

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