Das japanische Parlament hat ein Gesetz für den Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Menschen, die auf Kaution freigelassen worden sind, verabschiedet. Damit soll verhindert werden, dass sich Kautionsflüchtlinge ins Ausland absetzen.
Im Laufe der nächsten fünf Jahre sollen diese GPS-Tracker im Land eingeführt werden. Die Verabschiedung erfolgte trotz der Kritik, dass diese Geräte einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellen.
Fußfessel soll übermäßige Haftzeiten in Japan eindämmen
Im Gegensatz dazu argumentiert die japanische Regierung, dass die Verwendung von Fußfesseln dazu führen wird, dass mehr Menschen gegen Kaution freigelassen werden können und somit die extremen Haftzeiten, für die das Land bereits international kritisiert wurde, eingedämmt wird.
Die GPS-Überwachung soll in Fällen eingesetzt werden, in denen die Behörden vermuten, dass ein Verdächtiger aus dem Land fliehen könnte. Über den Einsatz dieser Geräte wird in Japan schon lange diskutiert, aber erst, nachdem Carlo Ghosn 2019 auf Kaution freigelassen wurde und aus dem Land geflohen war, wurde der Vorschlag für den Einsatz dieser Geräte konkreter.
Das neue Gesetz sieht vor, dass diejenigen, die ihre Fußfessel entfernen oder beim Betreten von gerichtlich festgelegten Sperrgebieten wie Flug- und Seehäfen ertappt werden, eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr bekommen.
Um sicherzustellen, dass Verdächtige ihren Termin für eine Berufungsverhandlung vor Gericht nicht mehr versäumen, wurde zudem beschlossen, dass dies zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren führen kann, genauso wie das unerlaubte Verlassen des Wohnsitzes.
Darüber hinaus soll in Japan ein „Aufsichtssystem“ eingeführt werden. Das bedeutet, dass Verdächtigen eine verantwortliche Person zugewiesen wird, die als Aufsichtsperson fungiert und auch bei Gerichtsverhandlungen anwesend sein wird. Darüber hinaus wird einem Verdächtigen die Kaution verweigert, wenn die Aufsichtsperson keine von der Kaution getrennte Bürgerkaution zahlt.
Aktuell müssen Verdächtige in Japan nur dann vor Gericht erscheinen, wenn sie wegen eines Verbrechens angeklagt sind, das eine Gefängnisstrafe nach sich zieht.
Besserer Schutz für Opfer von Sexualverbrechen
Neben der elektronischen Fußfessel und dem Aufsichtssystem wurden auch Maßnahmen genehmigt, die verhindern sollen, dass Täter an die persönlichen Daten von Opfern von Sexualverbrechen kommen.
Die Regelungen sehen vor, dass die Behörden von Dokumenten, die der Täter einsehen kann, wie dem Haftbefehl und der Anklageschrift, eine Kopie anfertigen. In dieser Kopie werden jedoch Name, Adresse und andere persönliche Daten des Opfers nicht aufgeführt.
In Strafverfahren ist in Japan grundsätzlich die Angabe detaillierter Sachverhalte, einschließlich der Name des Opfers erforderlich. Es kam bisher immer wieder vor, dass Täter während eines Verfahrens an die persönlichen Daten ihrer Opfer gelangten.