Das Oberste Gericht in Japan fällte am Dienstag ein Urteil zugunsten eines Arbeitgebers, der seinen Teilzeitbeschäftigten keinen Bonus zahlt.
Das Gericht erklärte, dass eine andere Behandlung zu normalen Arbeitnehmern nicht als unangemessen angesehen wird.
Entscheidung gegen Bonuszahlungen trotz immer mehr Teilzeitarbeitern in Japan
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs fällt in eine Zeit, in der die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Japan ständig zunimmt.
Die japanische Regierung hat eine Politik des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt, aber Kritiker sagen, es sei unklar, inwieweit sie eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten und fest angestellten Arbeitnehmern verhindert.
Viele festangestellte Arbeitnehmer erhalten in Japan zweimal jährlich eine Prämie, die allerdings in diesem Jahr von vielen Unternehmen gestrichen oder gekürzt wurde.
Fast die gleichen Stunden wie Vollzeitangestellte
Eine Frau, die im Januar 2013 von der Medizinischen Hochschule in der Präfektur Osaka als Teilzeitarbeitskraft eingestellt wurde, arbeitete fast Vollzeit im Büro.
2015 reichte sie Klage ein und sagte, dass es unangemessen ist, dass sie keinen Bonus erhielt, obwohl sie fast das gleiche Arbeitspensum wie Vollzeitkräfte verrichtet. 2016 wurde ihr Vertrag daraufhin nicht verlängert.
Im Januar 2018 entschied das Bezirksgericht von Osaka gegen sie, aber die Entscheidung wurde im Februar letzten Jahres von einem Gericht von Osaka aufgehoben.
Sowohl die Frau als auch die Hochschule hatten gegen das Urteil des Gerichts beim Obersten Gericht Berufung eingelegt.