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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtKläger legen Berufung gegen Urteil zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe ein

Gerichtsurteil steht in der Kritik

Kläger legen Berufung gegen Urteil zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe ein

Am 30. November hat das Bezirksgericht von Tokyo das von der Regierung verhängte Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe für verfassungskonform erklärt. Nun hat die Gruppe, deren Schadensersatzklage abgelehnt wurde, Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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Das Gericht hatte das Verbot als verfassungskonform eingestuft, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Fehlen eines Rechtssystems, das es Homosexuellen ermöglicht, eine Familie zu gründen, „verfassungswidrig“ sei und „eine ernste Bedrohung und ein Hindernis“ für ihr Recht auf Leben darstellen würde.

Japans Gerichte sind sich uneinig

Die Gruppe, die die Schadensersatzklage eingereicht hatte, besteht aus acht Personen. Unter ihnen befinden sich auch mehrere gleichgeschlechtliche Paare, die 2019 bereits ähnliche Klagen in Sapporo, Osaka, Nagoya und Fukuoka eingereicht hatten.

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Im März 2021 entschied das Bezirksgericht von Sapporo, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungswidrig sei. Das Bezirksgericht von Osaka erklärte es dagegen im Juni dieses Jahres für verfassungsgemäß.

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Das Bezirksgerichte Nagoya und Fukuoka werden ihre Urteile wahrscheinlich im Mai bzw. Juni nächsten Jahres verkünden.

Entwicklungen schreiten nur sehr langsam voran

Japan hinkt im internationalen Vergleich hinterher, was die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften anbelangt.

Es ist nach wie vor das einzige Land der G7, das sich weigert, die gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen.

Taiwan hat 2019 als erstes der asiatischen Länder die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.

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