Ein Gericht in Japan hat einen Maskenverweigerer zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte sich 2020 in einem Flugzeug von Peach Aviation geweigert, eine Maske aufzusetzen und die Maschine so zu einer Notlandung gezwungen.
Der Mann, ein ehemaliger Angestellter einer Universität, wurde wegen gewaltsamer Behinderung des Geschäftsverkehrs und Verletzung eines weiblichen Besatzungsmitglieds angeklagt.
Maskenverweigerer schlug Polizisten ins Gesicht
Das Gericht in Osaka verurteilte ihm daher zu einer zweijährigen Haftstrafe, die für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht stufte in seinem Urteil das Verdrehen eines Arms einer Flugbegleiterin nicht als Körperverletzung, sondern als Tätlichkeit ein.
Dem Urteil zufolge hatte der Mann im Flugzeug herumgeschrien und es so zu einer Notlandung auf dem Flughafen Niigata gezwungen. Kurze Zeit später weigerte er sich in einem Restaurant in der Stadt Tateyama eine Maske zu tragen und schlug einen Polizisten ins Gesicht.
In dem Urteil heißt es: „Der Angeklagte ist nicht bereit, über seine Handlung nachzudenken.“ Da er allerdings nicht vorbestraft war, entschied sich das Gericht für eine Bewährungsstrafe.
Keine Einsicht beim Angeklagten
Der Maskenverweigerer hatte auf nicht schuldig plädiert und begründete dies damit, dass er wegen Asthma keine Maske tragen kann. Auch bei der Verhandlung trug er keinen Mund-Nasen-Schutz.
Nach der Urteilsverkündung sagte der Angeklagte zum Richter, dass der Prozess wie ein Hexenprozess im Mittelalter sei und dass das Urteil eine minderwertige Komposition ist. Außerdem besteht er weiterhin darauf, dass es sich um falsche Anschuldigungen handle.