Die „Diamond Princess“ hatte in Japan zu Beginn von Corona für Schlagzeilen gesorgt. Das Kreuzfahrtschiff musste aufgrund eines massiven Corona-Ausbruchs im Hafen von Yokohama verbleiben.
Im Nachgang dieser Zwangspause hatte die japanische Niederlassung des Betreiber 24 seiner 67 Mitarbeitenden aufgefordert, in den Ruhestand zu gehen oder selbst zu kündigen. Dem kamen drei Personen nicht nach, sie wurden daraufhin entlassen.
Klage gegen die Entlassung bei der „Diamond Princess“
Dagegen hatte einer der Männer Klage eingereicht, da er der Überzeugung war, dass seine Entlassung keinen rechtfertigenden Grund hatte. Ein Gericht in Tokyo hat die Entlassung nun aber als angemessen eingeschätzt und die Klage abgewiesen.
Der 30-Jährige und die anderen Mitarbeitenden seien aus wirtschaftlichen Gründen entlassen worden, die der Situation des Unternehmens angemessen gewesen seien.
Kläger wirft nicht ausreichende Bemühungen vor
Der Kläger auf der anderen Seite behauptete, das Unternehmen habe keine ausreichenden Anstrengungen unternommen, um die Entlassung der Arbeitnehmer zu vermeiden, u. a. durch Inanspruchnahme des staatlichen Zuschusses für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung in von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Unternehmen.
Die drei Entlassenen reichten im August 2020 Klage ein, wobei zwei von ihnen im Dezember letzten Jahres einen Vergleich mit dem Unternehmen schlossen, in dem es sein Bedauern ausdrückte und sich bereit erklärte, die Entlassungen in freiwillige Pensionierungen umzuwandeln.
Der verbleibende Kläger verlangte jedoch seine Wiedereinstellung in das Unternehmen und setzte die Klage fort.