In der Stadt Ota in der Präfektur Gunma, Japan, soll eine Mitarbeiterin einer Kinderkrippe ein schutzbefohlenes, geistig beeinträchtigtes Kind misshandelt haben, indem sie es zwang zu essen, bis es sich erbrach, und weitere Misshandlungen verübte.
Aufgrund einer Meldung über einen derartige Übergriffe befragte der Stadtrat von Ota am 18. Januar die Verantwortlichen der Kinderkrippe.
30 Kinder in der Kinderkrippe betreut
In der Kinderkrippe werden etwa 30 Kinder im Vorschulalter ab 2 Jahren betreut, die in vier Klassen aufgeteilt sind, die jeweils von drei Mitarbeitern beaufsichtigt werden.
Einer mit der Angelegenheit vertrauten Quelle zufolge soll eine Mitarbeiterin der Einrichtung bei der Beaufsichtigung der Mahlzeiten einem der Kinder befohlen haben, Essen zu sich zu nehmen, das es nicht mochte, bis es sich erbrechen musste.
Mutter bemerkte Hämatome bei ihrem Kind
Der Vorfall ereignete sich Mitte Januar dieses Jahres. Darüber hinaus soll die Mitarbeiterin das Kind an den Haaren gezogen und mit Gewalt auf Schultern und Bauch gedrückt haben, damit es sich hinsetzt.
Die Mutter des Kindes bemerkte blaue Flecken am Körper des Kindes und meldete den Vorfall der Stadtverwaltung von Ota. Der Betreiber der Kinderkrippe bestätigte die blauen Flecken und verständigte die Stadt, die Präfektur sowie die Polizei. Der Betreiber hielt am 17. Januar eine Informationsveranstaltung ab, um die Eltern über die Situation zu informieren.
Einrichtung will ähnliche Vorfälle verhindern
Nach Angaben eines Leiters der Einrichtung hatte es im vergangenen Sommer einen weiteren Vorfall gegeben, in den dieselbe Mitarbeiterin verwickelt war, als am Hals desselben Kindes Kratzer gefunden wurden. Damals erklärte die Mitarbeiterin, dass sie Probleme beim Anziehen des Kindes gehabt habe.
Die Mitarbeiterin ist beurlaubt und hat erklärt, sie wolle kündigen. Der Leiter betonte, dass die Einrichtung an Maßnahmen arbeitet, um zu verhindern, dass sich solche Vorfälle wiederholen, z. B. durch die Schulung des Personals und die Installation von Sicherheitskameras.