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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtRückschlag im Kampf für die gleichgeschlechtliche Ehe in Japan

Verbot verstößt nicht gegen die japanische Verfassung

Rückschlag im Kampf für die gleichgeschlechtliche Ehe in Japan

Das Bezirksgericht in Osaka hat am Montag entscheiden, dass das Verbot der gleichgeschlechtliche Ehe in Japan nicht gegen die Verfassung verstößt.

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In der Klage vor dem Bezirksgericht Osaka forderten drei gleichgeschlechtliche Paare 1 Million Yen (ca. 7.043 Euro) pro Person und argumentierten, dass das derzeitige System in Japan, das sie daran hindert, zu heiraten, eine Diskriminierung darstellt und ungerecht ist.

Verbot verstößt nicht gegen die japanische Verfassung

Das Urteil des Bezirksgerichts in Osaka ist die zweite Entscheidung über gleichgeschlechtliche Ehen in Japan, nachdem das Bezirksgericht in Sapporo in einer Klage geurteilt hatte, dass das Verbot gegen die japanische Verfassung verstößt.

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Die Klage, in der nun das Urteil gesprochen wurde, befasste sich mit der Auslegung der Ehe in Artikel 24, in dem es heißt: „Die Ehe darf nur auf der gegenseitigen Zustimmung beider Geschlechter beruhen und muss durch gegenseitige Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau aufrechterhalten werden.“

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Verbot von gleichgeschlechtlicher Ehe ist keine Diskriminierung

Laut der japanischen Regierung gilt dies nur die Eheschließung heterosexueller Paare und da die gleichgeschlechtliche Ehe nicht erwähnt wird, stellt ein Verbot keine Diskriminierung dar.

Das Gericht in Osaka befand das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe für verfassungskonform und erklärte, dass es in Japan noch keine ausreichenden Diskussionen darüber gegeben habe, welche Art von System geeignet sei, gleichgeschlechtlichen Paaren, die sich für ein Zusammenleben entscheiden, Vorteile zu verschaffen.

Im Urteil heißt es auch, dass es möglich sein könnte, ein neues System zu schaffen, dass die Interessen gleichgeschlechtlicher Paare gewährleistet.

Die Kläger:innen haben bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Im März vergangenen Jahres entschied das Bezirksgericht in Sapporo, dass das Zivilrecht und das Familienregistrierungsgesetz in Japan, die die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennen, gegen die in der Verfassung verankerte Garantie der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt.

Das Urteil wurde als wichtig für die LGBTQ-Bewegung in Japan angesehen. Japan ist das einzige Land innerhalb der G-7, dass die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt.

Das Gericht in Sapporo lehnte allerdings die Anerkennung von Schadensersatz ab, das die Kläger:innen gefordert hatten.

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