Im Fall einer Krankenschwester, die 2016 drei Menschen getötet hat, fordert die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe. Die 34-jährige Krankenschwester hatte die Menschen getötet, indem sie Desinfektionsmittel in ihre Infusionen spritzte.
Laut der Anklage legte sie den Zeitpunkt der Infusionen so fest, dass die Patienten nach der Beendigung ihrer Schicht sterben würden, um so zu vermeiden, dass sie sich mit der trauernden Familie befassen musste.
Staatsanwaltschaft sieht volle Schuldfähigkeit
Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass die Angeklagte zwar autistische Züge aufweise, aber voll schuldfähig sei, da diese ihre Entscheidung nicht beeinflussten noch bei der Ausführung eine Rolle gespielt hätten.
Die Verteidigung argumentierte, dass die Krankenschwester aufgrund von Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nur vermindert zurechnungsfähig gewesen wäre.
„Sie hat sehr egoistisch gehandelt, obwohl sie in der Lage war, Menschen zu schützen, die sozial gefährdet sind“, so die Staatsanwälte.
Tochter eines der Opfer glaubt nicht an Reue
Vor dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft gab die Tochter eines der Opfer eine Erklärung vor dem Gericht ab.
„Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Angeklagte Reue für ihre Taten empfunden hat. Ich möchte, dass sie für ihre Verbrechen mit dem Tod büßt“, sagte sie.
Die Angeklagte sagte während ihrer Vernehmung vor Gericht mehrfach, dass sie sich an den Tathergang nicht mehr erinnern könne.