Zwei Todestraktinsassen haben Japan wegen der Art und Weise verklagt, wie Todeskandidaten von der Vollstreckung der Hinrichtung benachrichtigt werden. Die beiden Insassen fordern eine Änderung und eine Entschädigung für die Folgen dieser Praxis.
In Japan werden Todeskandidaten erst kurz vor dem Zeitpunkt der Hinrichtung informiert, was für die Häftlinge bedeutet, dass jeder Tag ihr letzter sein könnte. Diese Praxis wird bereits lange von internationalen Menschenrechtsorganisationen kritisiert.
Todestraktinsassen wollen, dass die Praxis geändert wird
Die beiden Todestraktinsassen reichten am Donnerstag bei einem Gericht in Osaka Klage gegen diese Praxis ein und bezeichneten sie als illegal, weil den Gefangenen keine Zeit für einen Einspruch eingeräumt wird. Sie fördern, dass diese Praxis geändert wird und verlangen eine Entschädigung in Höhe von 22 Millionen Yen (ca. 176.816 Euro).
Ihr Anwalt sagte gegenüber den Medien: „Häftlinge in der Todeszelle leben jeden Morgen in der Angst, dass dieser Tag ihr letzter sein wird. Das ist unmenschlich.“
Japan und die USA sind die einzigen großen Industrieländer, in dem die Todesstrafe noch vollstreckt wird. Menschenrechtsorganisationen und auch die Anwaltskammer fordern seit längeren, dass sie abgeschafft wird.
Verstoß gegen das Strafgesetzbuch
Der Anwalt argumentiert, dass es kein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass Häftlinge erst kurz vor ihrer Hinrichtung informiert werden dürfen und dass diese Praxis gegen das japanische Strafgesetzbuch verstößt.
In Japan sitzen derzeit 111 Menschen in einer Todeszelle, allerdings wurde fast zwei Jahre kein Gefangener mehr hingerichtet. Zuletzt wurde die Todesstrafe in einem Gerichtsverfahren einer Krankenschwester gefordert, die mehrere Menschen umgebracht hat. Verhängt wurde sie zuletzt gegen die „Schwarze Witwe“.
Immer wieder zeigen Umfragen, dass der größte Teil der japanischen Bevölkerung die Todesstrafe befürwortet, wenn sie wegen eines Mordes verhängt wird.