In Japan hat ein Obergericht hat am Montag die Wiederaufnahme eines fast dreißig Jahre zurückliegenden Verfahrens genehmigt. Dabei geht es um den Fall eines Mannes, der im Westen Japans wegen Mordes an einer 69-jährigen Frau verurteilt worden war.
Es ist das zweite Wiederaufnahmeverfahren, das von der Familie des verurteilten Mannes beantragt wurde. Er selbst starb im Jahr 2011 während der Verbüßung seiner Haftstrafe im Alter von 75 Jahren.
Oberstes Gericht sieht Hinweise, die gegen die Schuld des Verurteilten sprechen
Das oberste Gericht stimmte zu, dass es Gründe gebe, das Urteil wegen Mordes anzuzweifeln. Das Wiederaufnahmeverfahren wird aufgrund des Todes des verurteilten posthum stattfinden. Sollte es erfolgreich verlaufen, wäre es der erste größere Strafprozess der Nachkriegszeit, der von der Familie eines zu lebenslanger Haft oder zum Tode Verurteilten angestrengt und erfolgreich aufgehoben wurde.
Im Jahr 2000 hatte der Oberste Gerichtshof den Mann für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll die Leiterin eines Spirituosengeschäfts getötet und ihre Geldkassette gestohlen haben.
Erster Antrag wurde im Jahr 2006 abgelehnt
Der Verurteilte hielt bereits selbst ein Plädoyer für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In diesem gab er an, dass sein ursprüngliches Geständnis während der Ermittlungen unter Zwang zustande gekommen sei.
Allerdings wurde dieser Antrag im Jahr 2006 vom Bezirksgericht Otsu abgewiesen. Der Verurteilte legte beim Obersten Gericht von Osaka Berufung gegen sein Urteil ein, starb aber vor einer Entscheidung. Daraufhin reichte seine Familie 2012 einen zweiten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein.
Geständnis durch Zwang
Das Bezirksgericht Otsu ordnete 2018 ein Wiederaufnahmeverfahren des Falls an. Das Gericht stellte die Glaubwürdigkeit des Geständnisses in Frage. Gegen diese Wiederaufnahme legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Das Bezirksgericht sah die Möglichkeit, dass der Verurteilte durch physische und psychische Gewalt zum Geständnis gedrängt wurde. So soll er von einem der Polizeibeamten geschlagen worden sein, zudem wurde ihm angeblich gesagt, die Familie seiner Tochter sei in Gefahr, wenn er nicht gesteht.
Todesursache passt nicht zu Schilderung des Verurteilten
Einer der Gründe, aus denen das Geständnis angezweifelt wird, ist, dass die Beschreibung des Mordes durch den Verurteilten nicht zu den im Obduktionsbericht aufgeführten Wunden passt.
Der Verurteilte gab an, die Frau von hinten erdrosselt zu haben, wohingegen nun ein Gerichtsmediziner Beweise vorlegte, dass sie auf den Rücken gestoßen und dann erwürgt worden war.