Die Polizei der Präfektur Fukuoka hat einen Webseitenbetreiber wegen veröffentlichter Auszüge aus diversen Manga an die Staatsanwaltschaft überwiesen, da Bilder und Dialoge einer Zeitschrift online gestellt wurden. Bei der Webseite handelt es sich um eine sogenannte „Spoiler-Seite“.
Dem Unternehmen wird vorgeworfen, zwischen dem 7. und 21. Mai 2020 Bilder und Dialoge aus dem Kapitel 60 und 62 der Onlineausgabe der „Kengan Omega“, die bei Shogakukan herausgegeben wird, veröffentlicht zu haben. Auf der Webseite wurden Screenshots der Ausgabe sowie eine Beschreibung zur Handlung veröffentlicht.
Webseitenbetreiber ging von Zitat aus
Der Verlag reichte im September 2021 Strafanzeige bei der Präfekturpolizei ein. Bei einer Vernehmung sagte der Geschäftsführer des Unternehmens, dass er davon ausging, dass die Veröffentlichung im Rahmen des Zitatrechts geschah und es sich nicht um einen Urheberrechtsverstoß handle.
Spoiler-Webseiten sind den Verlagen in Japan ein Dorn im Auge, da sie Bilder und Texte aus Manga verwenden, um Klicks und damit Werbeeinnahmen zu erzielen. Da die Zahl immer weiter zunimmt, versuchen die Verlage dagegen vorzugehen.
Im März vergangenen Jahres hatte das Bezirksgericht in Tokyo bereits in einem Fall entschieden, dass diese Art von Webseiten illegal sind. Auch Videos bei YouTube, die sich Bilder und Texte aus Manga bedienen, sollen besser reguliert werden, entschied das Gericht in einem anderen Fall.
Verlage versuchen stärker gegen illegale Veröffentlichungen vorzugehen
Die Redaktion der Manga-App „Manga One“ von Shogakukan sagte zu dem Vorfall: „Wir wollen das verabscheuungswürdige Verbrechen unterbinden, Geld zu verdienen, indem die Werke, die Manga-Künstler geschaffen haben, ohne Erlaubnis geklaut werden. Wir werden weiterhin entschieden gegen alle urheberrechtsverletzenden Websites vorgehen.“
Die Verlage in Japan versuchen verstärkt gegen illegale Veröffentlichungen vorzugehen und haben kürzlich den CDN-Anbieter Cloudflare verklagt, zu dessen Kunden auch viele illegale Manga-Webseiten gehören.