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HomeNachrichten aus JapanKriminalität & RechtZweites Gericht in Japan stuft Stimmengewichtung bei den Parlamentswahlen als verfassungswidrig ein

Wachsende Ungleichheiten

Zweites Gericht in Japan stuft Stimmengewichtung bei den Parlamentswahlen als verfassungswidrig ein

Kyodo: Das Oberste Gericht von Osaka ist das zweite, das die auffällige Stimmengewichtung bei den Parlamentswahlen im letzten Jahr inzwischen als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Urteil fiel am letzten Donnerstag.

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Bisher sind drei Klagen bei insgesamt 14 Obersten Gerichtshöfen und ihren Zweigstellen in ganz Japan eingegangen und alle verweisen auf die 2,08-fache Ungleichheit des Stimmengewichts zwischen den bevölkerungsreichsten und den am dünnsten besiedelten Wahlkreisen in Osaka bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus im letzten Oktober.

Das zweite Gerichtsurteil mit diesem Ergebnis

Erst am letzten Dienstag war der Oberste Gerichtshof von Takamatsu zu demselben Urteil gelangt. Der Oberste Gerichtshof von Tokyo dagegen hatte die Klage am Mittwoch abgewiesen.

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Bis zum 9. März werden die Urteile der restlichen Gerichtshöfe erwartet. Danach wird wahrscheinlich der Supreme Court eine einheitliche Entscheidung treffen.

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Stimmengewichtsunterschiede von über 2,0 waren vom obersten Gericht bisher immer für verfassungsrechtlich problematisch befunden worden, allerdings wurde dennoch nie ein Wahlergebnis aufgrund dessen annulliert.

Auch die Stimmengewichtsgefälle bei den vorangegangenen Unterhauswahlen im Jahr 2017 waren letztendlich noch 2018 als verfassungsgemäß eingestuft worden.

Eine Korrektur unmöglich?

Bei den Wahlen 2021 hatte es in 29 Wahlkreisen einen Gewichtungsunterschied von über 2,0 gegeben. 2017, als die Wahlkreise neu eingeteilt worden waren, hatte der Wert noch bei 1,98 gelegen.

Trotz der beiden Wahlen nach derselben Zoneneinteilung sagte der Vorsitzende Richter Teruyoshi Ota, dass eine Veränderung innerhalb der Bevölkerung „zu einer Situation geführt“ habe, „die gegen die Forderung der Verfassung nach Gleichgewicht der Stimmen verstößt“ und demnach korrigiert werden sollte.

Allerdings kam der Richter auch zu dem Schluss, dass die derzeitige Zoneneinteilung nicht gegen die Verfassung verstoßen würde und es „praktisch unmöglich gewesen wäre, (die Ungleichheit) zu korrigieren“. Als Grund dafür nannte er den Umstand, dass das Ausmaß erst ungefähr vier Monate vor den letzten Wahlen bekannt geworden war und zwar als die vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung veröffentlicht worden waren.

Wo wurden die größten Ungleichheiten festgestellt?

Regierungsdaten zufolge bestand die größte Ungleichheit zwischen dem Wahlkreis Nr.1, also der Präfektur Tottori, und dem Bezirk Nr.13 in Tokyo. Die Ungleichheit im Stimmengewicht wird auf der Basis der Anzahl der Wahlberechtigten errechnet.

Im Hinblick auf die Anzahl der Wahlberechtigten am 31. Oktober lag in diesem Fall eine Ungleichheit des Stimmengewichts um das 2,08-fache vor. 230.959 Wählende in der Präfektur Tottori und 480.247 Wählende im Bezirk Nr. 13 in Tokyo.

Unter den sechs Präfekturen in der Region Kinki im Westen Japans war der größte Unterschied zum Wahlkreis Nr. 1 der Präfektur Tottori der Bezirk Nr. 6 von Hyogo mit 2,01.

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