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HomeNachrichten aus JapanKulturBuddhistische Schriftstücke sollen ins UNESCO-Register aufgenommen werden

Genehmigung am 24. Mai beschlossen

Buddhistische Schriftstücke sollen ins UNESCO-Register aufgenommen werden

Der Exekutivrat der UNESCO hat beschlossen, die mehr als tausend Jahre alten buddhistischen Schriftstücke in das Register „Memory of the World“ aufzunehmen. Diese Entscheidung traf der Rat am 24. Mai.

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Bisher hat Japan 8 Sammlungen im Weltdokumentenerbe. Ein weiterer Kandidat in diesem Jahr waren die Dokumente von Tokugawa Ieyasu (1542-1616), welcher der erste Shogun vom Tokugawa-Clan war. Die Dokumente selbst liegen im Zojoji-Tempel in Tokyo.

Die buddhistischen Dokumente

Die vorliegenden Dokumente stammen vom Mönch Enchin (814-891) und bilden einen kulturellen Austausch zwischen China und Japan ab, welcher von großer Bedeutung in der Geschichte Japans ist. Vor allem das Transportsystem der Tang-Dynastie (617-907) ist Inhalt der Schriftstücke.

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Zu den Schriften gehört auch der Passierschein des Mönchs Enchin. Alle Texte sind als nationales Kulturgut eingestuft worden und befinden sich im Besitz des Onjoji-Tempels in Otsu, der als Miidera-Tempel bekannt ist.

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Der Genehmigungsprozess der UNESCO

Seit 2017 ist die Empfehlung zur Aufnahme der Dokumente in das Register von der UNESCO ausgesetzt worden. Da Japan 2015 Einspruch gegen die Aufnahme des „Massakers von Nanking“ erhob, wurde das Aufnahmeverfahren für die Kandidatur-Empfehlungen von der UNESCO überarbeitet.

Die überarbeitete Fassung sieht vor, dass keine Vorschläge für Kandidaten gemacht werden können, wenn ein Mitgliedsland Einspruch erhebt. Dies wurde im April 2021 beschlossen. Zuvor konnten alle Einzelpersonen und Bürgerinitiativen eine Empfehlung abgeben.

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