Kyoto möchte für Besucher möglichst barrierefrei werden. In allen Hotels und Gästezimmern sollen barrierefreie Möglichkeiten vorhanden sein. Dafür stellte die Stadtregierung nun einen Entwurf vor. In diesem sind eine Reihe von Kriterien vermerkt, die für alle neu gebauten Hotels der Stadt gelten.
Eine barrierefreie Gestaltung für alle Unterkünfte, einschließlich einfacher Unterkünfte, verbindlich vorzuschreiben, ist der erste Versuch dieser Art im Land.
Touristen sind Fluch und Segen zugleich
Die Stadtregierung wird zwischen dem 10. September und 12. Oktober öffentliche Vorschläge sammeln. Die Beamten beabsichtigen, der Stadtversammlung im Februar 2021 einen Vorschlag zur Überarbeitung der aktuellen Verordnung zu unterbreiten und deren Bestimmungen innerhalb des Finanzjahres 2021 umzusetzen.
Vor dem Ausbruch des Coronavirus waren in Japans ehemaliger Hauptstadt u.a. Umweltschäden, die durch einen Anstieg der Touristenzahlen, insbesondere der einreisenden Touristen, sowie durch einen Anstieg der Zahl der Hotels verursacht wurden, als Problem aufgetaucht.
Barrierefreiheit als neues Augenmerk
Es war auch ein Hauptstreitpunkt bei den Bürgermeisterwahlen in Kyoto im Februar dieses Jahres, und der Bürgermeister von Kyoto, Daisaku Kadokawa, legte im Januar, kurz vor dem offiziellen Beginn des Wahlkampfes, den Vorschlag vor, als Teil der Gegenmaßnahmen barrierefreie Entwürfe zu fordern.
Das Hauptaugenmerk des Entwurfs liegt darauf, in den Gängen Platz für Rollstühle zu schaffen, damit diese sich reibungslos in die Gästezimmer bewegen und sich u.a. umdrehen können.
Verordnungen gelten für alle neu gebauten Anlagen
Es sollen eine Reihe neuer Kriterien hinzugefügt werden, wie z.B. die Öffnung eines Raumes von mindestens einem Meter als Durchgang innerhalb des Zimmers und um die Betten herum, die Festlegung von mindestens 75 Zentimetern für den Zugang zu Toiletten und Badezimmern und die Sicherung von Platz für Rollstühle neben Badewannen und Toiletten. Darüber hinaus wird der Einbau von Aufzügen auch für Einrichtungen mit einer Grundfläche von weniger als 1.000 Quadratmetern obligatorisch sein.
Die Stadtregierung plant, Einrichtungen, die den neuen Anforderungen entsprechen, auf ihrer Website bekannt zu geben. Die Kriterien gelten für Anlagen, die nach Inkrafttreten der Verordnung neu gebaut werden, bestehende Anlagen werden den Anforderungen nicht unterworfen.
MA