Vor einiger Zeit nahm ein circa 50-jähriger Japaner an einer regelmäßig stattfindenden Frankreichausstellung teil. Zu dieser gehört eine Weinprobe, die im Seibu Department Store im Tokyoter Stadtteil Ikebukuro stattfand. Der Mann kam in einem Rollstuhl zu dem Event und bezahlte 2.000 Yen (15,50 Euro) für zwei Gläser Wein.
Während der Besucher sein zweites Glas genoss, reichte ihm ein Mitarbeiter von Seibu ein Papier aus dem hervorging, dass Gäste in Rollstühlen und Elektrorollstühlen keinen Alkohol zu sich nehmen dürften. Da der Mann bereits etwas getrunken hatte, sah er keinen Grund der Aufforderung folge zu leisten.
Da der Veranstalter ihm den Wein wegnahm, ging der Mann nach Hause. Kurz darauf reichte er Klage vor dem Bezirksgericht von Tokyo ein. Wegen Diskriminierung verklagte er den Veranstalter auf 1,7 Millionen Yen (13.500 Euro).
Seibu verteidigte seine Entscheidung damit, dass der Mitarbeiter Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der anderen Gäste hatte. In seiner Erklärung wies das Unternehmen auf eine Gegebenheit hin, die vor circa zwei Jahren stattfand. Dabei habe auf einer ähnlichen Veranstaltung ein Rollstuhlfahrer zu viel getrunken und anschließend andere Gäste angefahren. Aus diesem Grund beschloss der Veranstalter zu verbieten, dass Personen im Rollstuhl Alkohol ausgeschenkt bekommen.

Die Meinungen im Netz gehen auseinander. Einige Leute reagierten auf die Mitteilung, indem sie darauf hinwiesen, dass Rollstühle durchaus gefährliche Gegenstände darstellen und demzufolge mit Vorsicht bedient werden sollten. Andere vertraten die Meinung, dass auch Menschen, die laufen können, im betrunkenen Zustand andere gefährden. Viele äußerten auch, dass Seibu den Rollstuhlfahrer dann aber vorher hätte ausschließen müssen. Die Höhe der Klagesumme stieß ebenfalls auf Unverständnis.
Ähnlicher Vorfall bereits im Lego-Land
Anfang diesen Jahren wurde einer Gruppe gehörloser Menschen im Legoland Discovery Center in Tokyo aus Sicherheitsgründen der Zutritt verwehrt. Sie Leute waren nicht in der Lage auftretende Notfallmeldungen zu hören und stellten deswegen ein Sicherheitsrisiko dar. Auch diese Gruppe klagte und bekam vor Gericht recht. Das Verbot stelle eine Verletzung des Gesetzes zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung dar.
Eine entsprechende Richtlinie der nationalen Polizeidirektion verbietet allerding die Benutzung von Elektrorollstühlen, wenn der Fahrer betrunken ist. Der Mann benutzte zwar keinen elektrischen Rollstuhl, allerdings verwies der Anwalt von Seibu auf diese Regelung.
Während die öffentliche Meinung geteilt ist, obliegt es dem Gericht in Tokyo zu entscheiden, ob der Rollstuhlfahrer ein Sicherheitsrisiko darstellte oder ob er wirklich diskriminiert wurde. Die Verhandlung begann am 21. November. Wie lange sie dauert, ist bisher nicht abzuschätzen.