Das Amtsgericht in Osaka verurteilte einen etwa 60-jährigen Mann, weil er eine Frau fremdenfeindlich beleidigte. Der Verurteilte muss ihr eine Entschädigung zahlen. Er geriet mit ihr in einem Schwimmband wegen eines Handtuchs in Streit.
Der verurteilte Mann sagte zu der Frau, die aus Taiwan stammte, dass sie in ihr eigenes Land zurückgehen sollte. Was er nicht wusste: Sie ist mittlerweile eingebürgerte japanische Staatsbürgerin. Er war verärgert, weil der Neffe der Frau ein Handtuch benutzte, das der Angeklagte vorher gemietet hatte.
Es ist äußerst selten, dass bei solchen Auseinandersetzungen in Japan Schadensersatz zugesprochen wird. Das Bezirksgericht in Osaka sah den Satz bei seiner Verhandlung am 17. Dezember als Hassrede an. Der vorsitzende Richter Takashi Yabuta hielt den Ausbruch des Mannes für fremdenfeindlich und diskriminierend.
Das Thema habe angesichts neuer Gesetze, die im April 2019 in Kraft treten werden und viele ausländische Arbeitnehmer ins Land locken, an Brisanz gewonnen. So sah es der Richter in Osaka. Er äußerte Bedenken im Zusammenhang mit kulturellen Problemen, die mit der Ankunft der neuen Mitbürger auftreten können.
Das Gericht ordnete eine Strafe in Höhe von 150.000 Yen (1.185 Euro) an, die die 63-jährige Frau erhält. Sie lebt seit etwa 30 Jahren in Japan. Die Klägerin hatte ursprünglich auf eine Entschädigungssumme von 2 Millionen Yen (15.800 Euro) geklagt.
Der Vorfall ereignete sich im Februar 2017 in einem Schwimmbad in Osaka. Nachdem der Neffe der Klägerin aus Versehen sein Handtuch benutzte, schrie der Mann die beiden erzürnt an und riet ihnen, wieder in ihr Land zurückzukehren.
Der Beklagte argumentierte, dass er die Frau nur wegen des Vorfalls mit dem Handtuch ermahnen wollte. Vielleicht habe er einen etwas unhöflichen Tonfall benutzt, allerdings habe er sich weder illegal noch strafbar verhalten, so zumindest seine Sicht. Für das Gericht überschritt der Mann mit dem Hinweis auf ihre Nationalität allerdings eine Grenze.