Eine Umfrage der Yomiuri Shimbun, die landesweit in Japan durchgeführt wurde, ergab, dass die Mehrheit der Japaner ausländische Arbeitskräfte befürworten.
57 Prozent der Befragten äußerten sich positiv gegenüber Arbeitnehmern aus dem Ausland, nur 40 Prozent sehen diese eher negativ.
Keine ausländischen Arbeitskräfte als Nachbarn
Allerdings würden 59 Prozent der Befragten nur ungerne die Dienste von ausländischen Pflegekräften in Anspruch nehmen und 53 Prozent möchten nicht in der Nähe von Ausländern wohnen. Die Umfrage zeigt also, dass die Notwendigkeit von Arbeitnehmern aus dem Ausland durchaus als wichtig angesehen wird, man aber lieber auf Abstand zu ihnen geht.
Laut des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales gibt es in Japan zurzeit 1,46 Millionen ausländische Arbeitskräfte in Japan. Diese Zahl dürfte durch die Visa-Änderung der Regierung im April deutlich ansteigen.
In der Umfrage sagten 71 Prozent, dass sie nichts gegen ausländische Arbeitskräfte hätten. Und auf die Frage, in welcher Branche diese Arbeitskräfte hilfreich sind, sagten 53 Prozent in der Landwirtschaft und Fischerei, 44 Prozent meinten in der Fertigung und 35 Prozent sagen in der Pflege.
Vorteil für die Wirtschaft, aber Recht und Ordnung wird sich verschlechtern
Auf die Frage, welchen Vorteil es bringt, ausländische Arbeitskräfte nach Japan zu lassen, sagten 68 Prozent, dass dies den Arbeitskräftemangel beheben kann und die Wirtschaft ankurbelt. 63 Prozent sagten auch, dass die Unterschiede in den Lebensstilen zu Problemen führen würden. 57 Prozent sagten, dass Recht und Ordnung sich durch mehr Ausländer verschlechtern wird. Zu dieser Frage konnte man mehrere Antworten angeben.
Die Änderung am Visa-System, die seit April in Japan gültig ist, soll mehr Arbeitskräfte nach Japan spülen. Die Regierung will den Auswirkungen der immer älter werdenden Bevölkerung und dem daraus resultierenden Arbeitskräftemangel entgegenwirken.
Das neue Visa-System bietet ausländischen Arbeitnehmern zwei verschiedene Möglichkeiten:
Typ 1, das um bis zu 5 Jahre verlängert werden kann, enthält die Einschränkung, dass keine Familienangehörigen nachziehen dürfen.
Typ 2 ermöglicht, dass auch die Familienangehörigen in Japan leben dürfen. Es gibt auch keine Grenze, wenn es um eine Verlängerung geht.
Sollte ein Ausländer bereits mehr als drei Jahre das bestehende technische Praktikum-Programm durchlaufen, kann er den Typ-1-Antrag stellen, ohne vorher eine Prüfung ablegen zu müssen.
Quelle: YS