Mehr als die Hälfte der Japaner glaubt, dass eine Verfassungsänderung in Japan notwendig ist, um auf die Pandemie und andere Katastrophen vernünftig reagieren zu können.
Laut einer repräsentativen Umfrage der Nachrichtenagentur Kyodo News sind 57 Prozent der Menschen der Meinung, dass die Aufnahme einer Notfallklausel dem Kabinett mehr Macht geben würde, auch die Rechte von Privatpersonen einzuschränken. 42 Prozent sprachen sich dagegen aus.
Verfassungsänderung um zeitgemäße Reaktionen zu ermöglichen
Unter den Personen, die glauben, dass die Verfassung geändert werden sollte, sagten 65 Prozent, dass die Änderung notwendig sei, da die aktuelle Version nicht mehr in die Zeit passe.
Die Umfrage zeigt, dass viele Menschen in Japan mit der Meinung, die Verfassung müsste geändert werden, mittlerweile nicht mehr glauben, dass die japanische Regierung ausreichend auf die Pandemie reagiert.
Dies zeigt sich im dritten Ausnahmezustand, der über Tokyo, Osaka, Hyogo und Kyoto verhängt wurde. Zwar müssen Restaurants und Unternehmen, die im Vergnügungsbereich tätigt sind, früher schließen, es gibt aber für die Menschen keine einschneidenden Maßnahmen. Die japanische Regierung setzt weiterhin auf die Selbstbeschränkung der Menschen.

Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass die Menschen unterschiedlicher Meinung darüber sind, dass Restaurants früher schließen müssen. Insgesamt 50 Prozent sind der Meinung, dass die Unternehmen auf Grundlage der Verfassung entschädigt werden sollen, 47 sprachen sich dagegen aus.
Gegenwärtig zahlt die japanische Regierung Restaurants und Bars, die der Aufforderung früher zu schließen nachkommen, Geld aus. Die Summe deckt allerdings nicht die Verluste und widerspricht damit der Verfassung, die das Eigentumsrecht garantiert.
Parlamentssitzungen sollten online abgehalten werden
Neben der Frage zur Verfassung, wurden die Menschen auch gefragt, ob Parlamentssitzungen wegen der aktuellen Situation lieber online abgehalten werden sollten. 79 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, 20 Prozent dagegen.
Artikel 56 der japanischen Verfassung schreibt vor, dass für parlamentarische Sitzungen die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Ober- und Unterhauses anwesend sein müssen. Damit ist eine Online-Sitzung in Japan ausgeschlossen.
Eine Änderung der Verfassung erfordert in Japan eine Zweidrittelmehrheit im Ober- und Unterhaus und eine Mehrheitsunterstützung in einem nationalen Referendum.