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HomeNachrichten aus JapanNagoya lehnt Entschädigung für Witwer ab, dessen Lebensgefährte ermordet wurde

Mann lebte 20 Jahre mit seinem Partner zusammen

Nagoya lehnt Entschädigung für Witwer ab, dessen Lebensgefährte ermordet wurde

In Japan können gleichgeschlechtliche Paare weiterhin nicht heiraten. Es gibt lediglich einige Kommunalverwaltungen, die Partnerschaften mit einem Zertifikat akzeptieren und ihnen so gleiche Rechte wie Ehepaaren ermöglichen. Nagoya gehört nicht dazu, weswegen ein Mann seit einer Weile versucht, einen Anspruch auf Entschädigung wegen seines ermordeten Partners zu erkämpfen. Nun wurde sein Anliegen erneut vom Gericht abgelehnt, da es sich de facto um keine Ehe handelt.

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Am Donnerstag lehnte das Bezirksgericht von Nagoya den Antrag vom 45 Jahre alten Yasuhide Uchiyama ab. Er ist das einzige lebende Familienmitglied des Ermordeten Hideaki Mizuno, damals 52 Jahre alt. 20 Jahre waren Uchiyama und Mizuno ein Paar, bevor Mizuno 2014 von einem Kollegen ermordet wurde. Der Täter bekam eine Haftstrafe von 14 Jahren.

Uchiyama versucht seit 2016 eine Entschädigung zu bekommen

Uchiyama hat als Lebensgefährte eigentlich Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Vorsitzende Richter Masatake Kakutani lehnt allerdings den Antrag von Uchiyama damit ab, dass er die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht mit einer Ehe gleichsetzten kann.

Er stimmt damit der Entscheidung der Kommission für öffentliche Sicherheit der Präfektur Aichi vom Dezember 2017 zu, dass gleichgeschlechtliche Partner bei Todesfällen keinen Anspruch auf Entschädigung haben, da sie de facto kein Ehepaar darstellen. Zuvor hatte Uchiyama im Dezember 2016 einen Antrag auf Entschädigung eingereicht.

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Richter Kakutani erklärte weiter, dass er Uchiyama nur als Ehepartner akzeptieren kann, wenn zusammenlebende gleichgeschlechtliche Menschen auch gesellschaftlich gleichberechtigt als Ehepaar akzeptiert werden.

Tiefe Enttäuschung über das Urteil

Der Richter beantwortet damit eindeutig die Streitfrage der Klage, ob gleichgeschlechtliche Paare de facto als eheliche Beziehung gelten. Die Anwälte von Uchiyama hatten angegeben, dass das System dazu gedacht ist, die emotionale und finanzielle Belastung von Familien der Opfer zu reduzieren. Die Ehe, die nur für heterosexuelle Paare gilt, sei veraltet. Das gelte vor allem in Hinsicht auf das immer größere Bewusstsein der japanischen Gesellschaft gegenüber sexueller Vielfalt.

Uchiyama selbst zeigte sich sehr enttäuscht von dem Urteil. Bei einer Presskonferenz gab er an, dass er frustriert sei, dass sein Antrag mit der Begründung abgelehnt wurde, dass gleichgeschlechtliche Paar gesellschaftlich nicht akzeptiert werden. Uchiyama will deswegen eine Berufung einlegen und weiterhin für sein Recht kämpfen.

Kyodo

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