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HomeNachrichten aus JapanNeuer Gesetzentwurf senkt Erwachsenenalter in Japan

Neuer Gesetzentwurf senkt Erwachsenenalter in Japan

In Japan, wie in vielen anderen Ländern auch, verlassen die Schülerinnen und Schüler durchschnittlich mit 18 Jahren die normale Schule. Erwachsen werden sie allerdings erst, wenn sie 20 Jahre alt sind und schon mitten im Studium stecken. Solange gelten sie vor dem Gesetz noch als „Kinder“.

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Am 13. März unterbreitete der Gesetzgeber einen formalen Vorschlag zur Reform des japanischen Zivilrechts. Damit soll das gesetzliche Erwachsenenalter auf 18 Jahre gesenkt werden. Die letzte Anpassung in dieser Hinsicht gab es in Japan zur Meiji-Zeit.

Ein gewichtiger Anstoß für diese Maßnahme kam direkt aus der Bevölkerung. Denn ein 19-jähriger japanischer Staatsbürger braucht bisher immer noch die Zustimmung seiner Eltern oder eines Erziehungsberechtigten, wenn er einen Vertrag abschließt oder einen Kredit beantragen möchte. Nicht alle Japaner gehen nach dem Ende ihrer Schulzeit zum Studieren auf eine Universität, sondern beginnen eine Ausbildung oder suchen sich einen Job.

Viele junge Leute gehen also arbeiten, verdienen ihr eigenes Geld und sind somit unabhängig, dennoch brauchten sie für viele rechtsgültige Geschäfte weiterhin die Erlaubnis ihrer Eltern. Gleichzeitig wollen japanische Politiker weitere Rechtsvorschriften erlassen, die Verbraucher vor dem Abschließen fragwürdiger Verträge schützen sollen.

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Einerseits ist es für viele verlockend, früher als erwachsen zu gelten, bekommt man so leichter Zugriff auf Alkohol oder Zigaretten, obwohl die Kontrollen in Japan ohnehin nicht sehr konsequent überwacht werden. Das Alter für Glücksspiel soll auf dem bisherigen Stand, also bei 20 Jahren, bleiben. Ob die neue Altersgrenze, volljährig ab 18 Jahren, auch im Bereich des Strafrechts angewendet werden soll, diskutiert der Gesetzgeber aktuell noch.

Gleichzeitig soll das Heiratsalter für japanische Frauen angehoben werden. Bisher dürfen junge japanische Frauen mit 16 Jahren den Bund fürs Leben schließen. Männer müssen 18 Jahre alt sein, bevor sie diesen Schritt wagen dürfen. Sollte das neue Gesetz erlassen werden, müssten somit beide Ehepartner 18 Jahre alt sein um rechtskräftig getraut werden zu können.

Von dieser Regelung sind auch all jene jungen Japaner und Japanerinnen betroffen, die planen, sich einer Geschlechtsumwandlung zu unterziehen. Denn bisher brauchen diejenigen unter 20 Jahren ebenfalls die Zustimmung ihrer Eltern. Diese Regel würde mit dem neuen Erwachsenenalter ebenfalls wegfallen.

Sollte der vorgeschlagene Gesetzesentwurf beim Nationalen Rat Anklang finden, würde er am 1. April 2022 in Kraft treten.

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