Die japanische Regierung hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, der das Problem der Langzeitinhaftierung von Asylbewerbern in Japan beenden soll.
Demnach könnten Ausländer freigelassen werden, denen nach den Regeln des Landes kein Flüchtlingsstatus zusteht.
Reaktion auf die Kritik an der langen Inhaftierung von Ausländern
Der Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Einwanderungsgesetzes ist eine Reaktion auf die immer größer werdende Kritik an der langen Inhaftierung von Ausländern, oft länger als sechs Monate. Das Gesetz soll nun noch bis Juni verabschiedet werden.
Nach Japans aktuellem Einwanderungsgesetz ist die einzige Möglichkeit für Ausländer aus der Haft in einem Einwanderungszentrum zu kommen, eine vorläufige Entlassung, die allerdings selten vorkommt.
Der nun gebilligte Gesetzesentwurf sieht „Überwachungsmaßnahmen vor“. Ein Ausländer kann gegen eine Kaution von bis zu 3 Millionen Yen entlassen werden und die Einwanderungsbehörden bestimmen einen „Unterstützer“, der verpflichtet ist, die Lebensumstände zu kontrollieren und Bericht zu erstatten.
Sollte sich ein Ausländer nach der Freilassung nicht mehr melden, wird er zur Fahndung ausgeschrieben und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Yen bestraft werden. Die Behörden werden einzeln prüfen und entscheiden, wer die Überwachungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann.
Gesetzesentwurf sieht medizinische Zwangsmaßnahmen vor
Der Gesetzesentwurf soll auch eine Regelung zum Schutz von „Quasi-Flüchtlingen“ schaffen, die die Bedingung für Asyl durch die japanische Regierung nicht erfüllen, aber aufgrund von Bürgerkrieg oder ähnlichen Gründen nicht in ihr Land zurückkehren können.
Japan wurde für sein hartes Vorgehen gegen Asylsuchende bereits mehrfach international scharf kritisiert. Auch die Anwaltskammer im Land warnte vor den zunehmenden Inhaftierungen von Ausländern und immer häufiger gibt es Demonstrationen wegen des harten Umgangs.
Das Land begann allerdings erst mit der Überprüfung der Haftregeln, nachdem ein nigerianischer Mann im Juni 2019 in einen Hungerstreik getreten war, um so gegen seine lange Inhaftierung in einem Einwanderungszentrum in der Präfektur Nagasaki zu protestieren. Der Mann verstarb kurze Zeit später. Um so eine Situation zu vermeiden, sieht der Gesetzesentwurf medizinische Zwangsbehandlungen für Häftlinge vor.
Im Januar 2020 hielten sich laut den japanischen Behörden rund 82.000 Ausländer illegal in Japan auf. Pro Jahr reisen etwa 10.000 Menschen zurück in ihr Land, nachdem sie einen Abschiebebescheid erhalten haben. 3.000 verbleiben im Land und stellen wiederholt einen Antrag auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus. Ein erneuter Antragt stoppt das Abschiebeverfahren in Japan.
Kritik von Amnesty International Japan
Der Gesetzesentwurf begrenzt die Anzahl, wie oft das Abschiebeverfahren gestoppt werden kann. Demnach sind nur noch zwei Neuanträge möglich. Die Behörden bekommen zusätzlich die Möglichkeit, Menschen, die abgeschoben werden sollen, aufzufordern, Pässe zu beantragen. Wer freiwillig und auf eigene Kosten in sein Land zurückreist, darf nach einem Jahr nach Japan zurückkehren, anstatt der derzeit fünf Jahre.
Amnesty International Japan kritisierte den Gesetzesentwurf bereits, da er die internationalen Menschenrechtsstandards nur teilweise erfüllt. In einer Erklärung heißt es, dass der Gesetzesentwurf das Prinzip der „Nichtzurückweisung“ verletzt und dass er die Inhaftierung als Prinzip beibehalte, anstatt diese Maßnahme als letztes Mittel oder Ausnahme zu sehen. Zudem fehlt eine Begrenzung der Haftdauer, so die Menschenrechtsorganisation.
Zahl der Ausländer, die sich gegen eine Abschiebung wehren, steigt
Ende 2019 lag die Zahl der Ausländer, die in 17 Einwanderungszentren in ganz Japan für sechs Monate oder länger inhaftiert wurden, bei 462, gegenüber 290 Ende 2014.
Die Zahl sank im Juni letzten Jahres auf 232, da die Behörden die Zahl der vorläufig Entlassenen erhöhte, um Cluster-Coronavirus-Infektionen in den Hafteinrichtungen zu verhindern. Im Jahr 2019 beantragten 10.375 Menschen in Japan einen Flüchtlingsstatus, bei 44 Personen wurde der Status anerkannt. 37 Personen wurde der Aufenthalt im Land gewährt.