Die japanische Regierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Menschen, die Opfer von religiöser Abzocke geworden sind, helfen soll. Damit wird insbesondere auf Opfer der Vereinigungskirche, besser bekannt als Moon-Sekte, abgezielt.
Anhängern von religiösen Sekten und ihren Familien wird es damit ermöglicht, Spenden rückgängig zu machen, wenn sie unter dubiosen Umständen gemacht worden sind, wie zum Beispiel wenn Druck ausgeübt wurde. Religiöse Körperschaften wird es wiederum damit verboten, Geld als Spende zu nehmen.
Gesetz dürfte parlamentarische Debatte nicht ohne Probleme durchlaufen
Es ist allerdings fraglich, ob die parlamentarische Debatte über das Gesetz ohne Probleme verlaufen wird, da einige Oppositionsparteien die Regierung aufgefordert haben, deutlich mehr Einschränkungen für religiöse Gruppen aufzunehmen und die Opfer besser zu schützen.
Nachdem die Vereinigungskirche durch das Attentat auf den ehemaligen Premierminister Shinzō Abe in den Fokus geraten ist, haben sich immer mehr Opfer der Sekte gemeldet, die durch Druck zum Spenden animiert und damit in den finanziellen Ruin getrieben wurden.
Japans Premierminister Fumio Kishida, dessen Zustimmungswerte wegen der Art und Weise, wie sein Kabinett mit der Vereinigungskirche umgeht, auf einen Rekordtiefstand gefallen sind, will das Gesetz noch während der laufenden Parlamentssitzung bis zum 10. Dezember verabschieden.
Die Vereinigungskirche wurde 1995 in Südkorea gegründet und ist bisher durch ihre sogenannten „spirituellen Verkäufe“ negativ aufgefallen. Dabei werden Anhänger durch Drohungen zum Kauf von Produkten gedrängt, die zu überhöhten Preisen verkauft werden. Das neue Gesetz würde diese Art des Spendensammelns in Japan verbieten.
Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Yen (ca. 7.033 Euro) rechnen. Familienmitgliedern von Gläubigen wird es erlaubt sein, diese Spenden zu stornieren.
Besseren Schutz für Opfer von Sekten gefordert
Die führende Oppositionspartei, die demokratische Verfassungspartei Japans, und die zweitgrößte Partei, die japanische Innovationspartei, fordern, dass die Stornierung von Spenden auch Gläubigen ermöglicht werden soll, die unter dem Einfluss von „Gedankenkontrollen“ stehen.
Die Regierung lehnt diese Forderung allerdings mit der Begründung ab, dass es schwierig ist, den Geisteszustand rechtlich zu definieren. Stattdessen wurde im Gesetz eine Klausel aufgenommen, der religiöse Körperschaften dazu verflicht, den „freien Willen“ ihrer Anhänger nicht zu unterdrücken, damit niemand zu Spenden gezwungen werden soll.
Kritik von vielen Seiten
Einige Abgeordnete der Opposition und Anwälte, die Betroffene von religiösen Organisationen unterstützen, kritisieren allerdings, dass die Klausel keine Strafe bei Verstößen enthält.
Außerdem gibt es Kritik von der Sokai Gakkai, der größten buddhistischen Laiengruppe Japans, da sie befürchtet, dass das neue Gesetz sich insgesamt negativ auf religiöse Organisationen auswirken wird.
Die Regierung plant zudem, bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode zwei bestehende Gesetze über Verbraucherverträge zu überarbeiten, um Opfer von spirituellen Verkäufen zu unterstützen.