Das japanische Parlament hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, dass Geldstrafen bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen für Personen und Unternehmen vorsieht.
Ursprünglich plante die Regierung, dass Menschen, die sich weigern, in ein Krankenhaus zu gehen, auch eine Haftstrafe bekommen können oder eine Geldstrafe von bis zu 1 Million Yen. Der Plan wurde allerdings nach Gesprächen mit der Opposition fallen gelassen.
Geldstrafen ab nächste Woche möglich
Das Gesetz soll nächste Woche in Kraft treten. Für Menschen, die sich einer Anweisung der Behörden in ein Krankenhaus zu gehen widersetzten, bedeutet dies eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen. Wer sich weigert bei der Kontaktverfolgung der Gesundheitsbehörden zu helfen, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Yen rechnen.
Restaurants und Bars, die der Aufforderung der Präfekturen, früher zu schließen, nicht nachkommen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Yen bestraft werden.
Das Gesetz soll verhindern, dass Menschen sich weigern stationär behandeln zu lassen oder Krankenhäuser einfach verlassen, laut des japanischen Gesundheitsminister Norihisa Tamura, häufen sich die diese Fälle in der letzten Zeit.
Derzeit werden Menschen mit schweren COVID-19-Symptomen in Japan grundsätzlich ins Krankenhaus eingewiesen, Menschen mit leichten oder keinen Symptomen dürfen sich in ausgewiesenen Hotels oder zu Hause erholen.
Immer mehr Menschen und Unternehmen halten sich nicht an die Maßnahmen der Präfekturen
Im Moment gibt es keine Strafen bei Verstößen gegen Maßnahmen, daher gibt es auch immer mehr Menschen und Unternehmen, die sich nicht an die offiziellen Aufforderungen halten.
Insbesondere viele Restaurants und Bars, die stark mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu kämpfen haben, ignorieren die Aufforderung bereits um 20 Uhr zu schließen.
Bereits während des ersten Ausnahmezustands hatten die Gouverneure der Präfekturen die japanische Regierung aufgefordert, Strafen einzuführen, damit sie ein Druckmittel haben, die Maßnahmen durchzusetzen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Strafen verhängt werden können, wenn in einer Präfektur die Corona-Warnstufe 3 erreicht wird.