Die japanische Regierung plant die Verlängerung der Steuervergünstigungen für eine Renovierung eines Hauses. Die Vergünstigungen sollten eigentlich Ende des Jahres auslaufen, nun aber bis Ende 2023 verlängert werden.
Mit der Verlängerung zielt die Regierung darauf ab, den Verkauf von leer stehenden Häusern zu fördern, da die Zahl im ganzen Land immer weiter ansteigt.
Steuervergünstigungen sollen Renovierung schmackhaft machen
Die Steuervergünstigungen gibt es insbesondere für Renovierungen, die Häuser energieeffizient, barrierefrei oder erdbebensicherer machen und werden als Einkommensteuerabzüge geltend gemacht.
Ein Teil der zur Finanzierung von Renovierungen aufgenommenen Darlehen wird von der Einkommensteuer abgezogen, während bei selbst finanzierten Renovierungen ein Teil der Baukosten steuerlich absetzbar ist.
Bei Renovierungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können 2 Prozent der am Jahresende ausstehenden Darlehen, maximal bis zu 250.000 Yen (ca. 1.949 Euro), fünf Jahre lang von der Einkommensteuer abgezogen werden. Für andere Renovierungsarbeiten ist ein Abzug von 1 Prozent für Darlehen bis zu 10 Millionen Yen (ca. 77.961 Euro) möglich.
Anforderungen werden gesenkt
Bei selbst finanzierten Renovierungen können 10 Prozent der Baukosten von der Einkommensteuer abgezogen werden, maximal bis zu 500.000 Yen (ca. 3.898 Euro), für Häuser, die alle Anforderungen erfüllen, von der Erdbebensicherheit über die Energieeffizienz bis hin zur Haltbarkeit.
Die Regierung erwägt zudem eine Lockerung der Anforderungen für Steuererleichterungen Renovierungen, um ein Haus energieeffizienter zu machen. Dann soll es reichen, wenn nur ein Teil der Fenster zur Verbesserung der Isolierung ausgetauscht werden müssen. Bisher müssen alle Fenster ersetzt werden.