Anzeige
HomeNachrichten aus JapanPolitikJapan schafft Führerscheinpflicht für Elektroroller ab

Autonome Fahrdienste dürfen noch in diesem Jahr ihren Dienst aufnehmen

Japan schafft Führerscheinpflicht für Elektroroller ab

Das japanische Parlament hat am Dienstag die Abschaffung der Führerscheinpflicht für Elektroroller beschlossen. Minderjährige unter 16-Jahren dürfen allerdings weiterhin nicht mit den Rollern fahren.

Anzeige

Die neue Vorschrift gilt für Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Stundenkilometern und gehört zu den Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes, das vom Repräsentantenhaus verabschiedet wurde.

Elektroroller werden in Japan immer beliebter

Elektroroller erfreuen sich in Japan einer immer größeren Beliebtheit, allerdings sorgen sie auch für immer mehr Unfälle. Sie werden nun in einer neu geschaffenen Kategorie für motorisierte Fahrräder eingeordnet. Fahrer können grundsätzlich auf Auto- und Fahrradspuren fahren. Auch Gehwege dürfen benutzt werden, solange nicht schneller als 6 km/h gefahren wird.

LESEN SIE AUCH:  Japan bereitet sich auf die Einführung autonomer Fahrdienste vor

Zuvor galten die Roller als Motorräder, was bedeutete, dass ein Führerschein zum Fahren nötig war.

Anzeige

Bei Verstößen gegen das Verbot für Fahrer unter 16 Jahren sind Strafzettel oder Geldstrafen möglich, gleiches gilt auch für Personen, die minderjährigen Fahrern einen Roller zur Verfügung gestellt haben.

Autonomes Fahren nun gesetzlich in Japan zugelassen

Die neue Vorschrift wird nun innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten. Die Vorschriften für das autonome Fahren, das ebenfalls ein Teil der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist, wird innerhalb eines Jahres in Kraft treten.

Japans Regierung will, dass automatisierte Busse und Taxis noch im Geschäftsjahr 2022, das im März 2023 endet, ihren Betrieb aufnehmen können, insbesondere um die Mobilität in ländlichen Regionen zu verbessern.

Betreiber solcher Dienste müssen Betriebspläne den Präfekturen zur Genehmigung vorlegen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Auch der Betrieb von autonomen Lieferrobotern kann jetzt in Japan beantragt werden. Solche Roboter sind in der Größe von elektrischen Rollstühlen und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h definiert.

Autonomen Fahren wird in fünf Stufen eingeteilt, die von Stufe 1, bei der entweder die Lenkung, die Beschleunigung oder das Bremsen automatisiert werden können, bis zur vollautomatischen Stufe 5 reichen.

Bei der Stufe 4 des autonomen Fahrens kann ein Fahrzeug innerhalb eines begrenzten Bereichs alle Fahraufgaben ohne menschliches Eingreifen ausführen.

Anzeige
Anzeige