Die japanische Regierung hat am Freitag einen Gesetzesentwurf des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet, der den Weg für Lieferroboter und autonome Autos frei machen soll. Im Land werden seit einiger Zeit insbesondere Lieferroboter getestet.
Der Gesetzentwurf soll noch während der aktuell laufenden Sitzungsperiode des Parlaments eingebracht werden und sieht auch die Schaffung eines Genehmigungsverfahrens für Unternehmen vor, die solche Dienstleistungen anbieten. Zudem sind auch neue Regeln für die Nutzung von elektrischen Rollern geplant.
Autonome Autos sollen insbesondere in ländlichen Regionen eingesetzt werden
Wenn der Gesetzentwurf für die Autonomiestufe 4 verabschiedet wird, werden die neuen Vorschriften für autonome Autos und Lieferroboter innerhalb eines Jahres und die Vorschriften für Elektroroller innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten.
Bis Ende März 2023 plant japanische Regierung, Mobilitätsdienste mit unbemannten autonomen Fahrzeugen als Transportmittel für ältere Menschen in ländlichen Gebieten zu realisieren. Die Fahrzeuge sollen aus der Ferne überwacht werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge müssen Unternehmen, die in bestimmten Gebieten Transportdienste mit automatisierter Fahrtechnik anbieten wollen, ihre Betriebspläne von den Präfekturen genehmigen lassen.
Außerdem müssen die Dienstleister Personal für die Fernüberwachung des Betriebs bereitstellen. Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, im Falle eines Unfalls Personal zu entsenden.
Der Gesetzentwurf sieht zudem Sanktionen vor, einschließlich des Entzugs der Genehmigung für den Betrieb von autonomen Fahrdiensten, wenn gegen die Verkehrsregeln verstoßen wird oder bei einem Unfall keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden.
Neue Regeln für elektrische Roller
Für das Fahren von elektrischen Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist kein Führerschein erforderlich. Allerdings dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr auf diesen fahren.
Grundsätzlich müssen Elektroroller auf der Straße gefahren werden, doch dürfen sie auch auf Gehwegen genutzt werden, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit auf 6 km/h begrenzt ist.
Lieferroboter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h können auf Gehwegen fahren, dennoch haben Fußgänger Vorrang.
Unternehmen, die solche Roboter betreiben, sind verpflichtet, die örtlichen Kommissionen für öffentliche Sicherheit zu informieren.