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HomeNachrichten aus JapanPolitikJapans Kabinett beschließt Laufzeitverlängerung für Kernreaktoren

Grundlegende Änderung der Atompolitik

Japans Kabinett beschließt Laufzeitverlängerung für Kernreaktoren

Japans Kabinett hat am Freitag offiziell die Laufzeitverlängerung für Kernreaktoren über die derzeit maximal möglichen 60 Jahre hinaus beschlossen.

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Zudem wurde beschlossen, dass man neue Reaktoren bauen wird, um alte Anlagen zu ersetzen. Die Regierung will so den Plan zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen vorantreiben und gleichzeitig eine ausreichende Energieversorgung sicherstellen.

Laufzeitverlängerung als Schritt zur grünen Transformation Japans

Die sogenannte „grüne Transformationen“ der japanischen Regierung sieht eine stärkere Nutzung der Atomenergie, zusammen mit erneuerbaren Energien vor. Die Laufzeitverlängerung ist ein erster Schritt dorthin, nachdem die Regierung ihre Energiepolitik radikal geändert hat.

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Geplant ist, moderne Reaktoren zu entwickeln, die für sicherer als konventionelle Kernreaktoren gelten und in den 2030er-Jahren in den Betrieb gehen sollten.

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Nach dem Reaktorunfall in Fukushima im März 2011, der durch ein schweres Erdbeben und einen Tsunami ausgelöst wurde, hat sich die öffentliche Meinung über die Nutzung der Kernenergie als nationale Energiequelle verschlechtert. Die Regierung hatte wiederholt erklärt, dass sie weder den Bau neuer Reaktoren noch den Ersatz bestehender Reaktoren in Betracht ziehe.

Im vergangenen Jahr änderte sich der Ton der japanischen Regierung, da die Energiepreise durch die russische Invasion der Ukraine in die Höhe geschossen sind.

Geld durch die Ausgabe von grünen Anleihen

Die japanische Regierung plant zudem, etwa 20 Billionen Yen (ca. 142,8 Milliarden Euro) durch die Ausgabe von grünen Anleihen zu beschaffen, um Investitionen in Dekarbonisierungsprojekte anzukurbeln. Man geht davon aus, dass in den nächsten 10 Jahren öffentliche und private Investitionen in Höhe von über 150 Billionen Yen (ca. 1,07 Billionen Euro) erforderlich sein werden, um die Transformation zu bewältigen.

Die notwendigen Gesetzesänderungen sollen dem Parlament in der aktuell laufenden Sitzungsperiode vorgelegt werden.

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