Anzeige
HomeNachrichten aus JapanPolitikJapans Kabinett verabschiedet umstrittene Änderungen des Einwanderungsgesetzes

Umstrittene Gesetzesänderung

Japans Kabinett verabschiedet umstrittene Änderungen des Einwanderungsgesetzes

Das japanische Kabinett hat die umstrittenen Änderungen des Einwanderungsgesetzes verabschiedet, wodurch die Abschiebung von Ausländern beschleunigt werden soll. Zudem sollen mit dieser Änderung die langen Inhaftierungen von Ausländern gelöst werden.

Anzeige

Laut der japanischen Regierung ist die Änderung notwendig, da viele Ausländer das derzeitige System zur Beantragung des Flüchtlingsstatus missbrauchen.

Schnellere Abschiebungen

Aktuell können Asylsuchende in Japan verbleiben, während ihre Anträge geprüft werden. Das derzeitige Einwanderungsgesetz sieht keine Beschränkung dafür vor, wie oft ein Antrag gestellt werden kann.

LESEN SIE AUCH:  Japans Regierung startet neuen Versuch, das Einwanderungsgesetz zu ändern

Laut der Einwanderungsbehörde führen diese wiederholten Anträge zu langen Haftzeiten und überfüllten Haftanstalten. Laut der Behörden haben derzeit etwa 3.000 Ausländer den Abschiebungsbefehl nicht befolgt und sind in Japan geblieben.

Anzeige

Die nun verabschiedete Änderung sieht vor, dass Asylsuchende nach zwei Ablehnungen abgeschoben werden können, außer in außergewöhnlichen Fällen. Zudem sollen Menschen abgeschoben werden, die wegen eines Verbrechens zu zwei oder drei Jahren Gefängnis verurteilt wurden.

Die Änderung wird kritisiert, da dies auch bedeutet, dass schutzbedürftige Menschen auch dann abgeschoben werden können, wenn ihr Leben in Gefahr ist. Die Anerkennungsquote für den Flüchtlingsstatus in Japan liegt bei 1 Prozent und ist damit im Vergleich zu den anderen G-7-Staaten sehr niedrig.

Eine der wichtigsten Änderungen ist ein neues System, um Menschen, die sich dem Abschiebebefehl widersetzen, zu bestrafen. Für Menschen, die direkt und freiwillig aus Japan ausreisen, wird die Zeit, bis sie wieder nach Japan einreisen dürfen, verkürzt.

Aktuell sieht das japanische Einwanderungsgesetz grundsätzlich eine Inhaftierung bis zur Abschiebung vor. Um längere Haftzeiten zu vermeiden, sieht die Änderung vor, dass ein Abschiebekandidat unter der Aufsicht eines Vormunds bleibt. Kritiker argumentieren, dass dies nicht automatisch zu einer Änderung bei der langen Inhaftierungsdauer führen wird. Allgemein wird die Situation in den Haftanstalten in Japan kritisiert, da es immer wieder zu Rassismus, Misshandlungen usw. gegenüber Inhaftierten durch das Personal kommt.

Änderungen fehlen definierte Regeln für behördliche Entscheidungen

Es gibt allerdings keine klar definierten Regeln, nach denen eine Person freigelassen werden muss. Stattdessen entscheidet die Einwanderungsbehörde von Fall zu Fall.

Zudem soll durch die Änderung des Einwanderungsgesetzes auch ein neues Schutzsystem eingeführt werden, um den Menschen, die vor Konflikten fliehen, zu ermöglichen, die gleiche Behandlung wie ein Asylsuchender zu erhalten.

Laut der Einwanderungsbehörde werden zum Beispiel „Evakuierte“ aus der Ukraine unter diesen neuen Status fallen. Japan hatte für Menschen aus der Ukraine, die vor der russischen Invasion geflohen sind, den Status „Evakuierte“ definiert, um ihnen so Unterstützung zukommen zu lassen.

Kritik aus dem In- und Ausland

Es ist bereits der zweite Anlauf zur Änderung des Einwanderungsgesetzes. Die japanische Regierung hatte 2021 bereits versucht, einen Gesetzesentwurf durchzusetzen, der allerdings auf Kritik im In- und Ausland traf und daraufhin fallen gelassen wurde.

Der Entwurf sah Beschränkungen für die Anzahl der Anträge auf den Flüchtlingsstatus vor und stieß im In- und Ausland auf Kritik. Die Kritiker argumentierten damals, die vorgeschlagenen Änderungen entsprächen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards.

Auch die nun beschlossene Änderung stößt in Japan auf Kritik.

Google News button
Anzeige
Anzeige