Japans Parteien haben sich auf ein Gesetzesentwurf zum Schutz Pornodarsteller:innen geeinigt, damit sie aus Verträgen aussteigen und die Verbreitung von Videos untersagen können.
Der Entwurf wurde am Freitag von der Regierungskoalition aus Liberaldemokratischer Partei und Komeito und vier großen Oppositionsparteien, der Demokratischen Verfassungspartei Japans, Nippon Ishin no Kai, der Demokratischen Partei für das Volk und der Kommunistischen Partei Japans, ausgearbeitet.
Pornodarsteller:innen in Japan sollen Verträge leichter kündigen
Der Gesetzesentwurf sieht eine Übergangszeit vor, die es Pornodarsteller:innen ermöglichen soll, Verträge zwei Jahre lang nach der Veröffentlichung von Videos, in denen sie zu sehen sind, zu kündigen.
Zudem müssen die Darsteller:innen keinen Schadensersatz zahlen und Produktionsfirmen werden verpflichtet, Videos, in denen die Personen zu sehen sind, zu löschen.
Mit dem Gesetz, das noch bis Juni verabschiedet werden soll, reagiert die japanische Politik auf die Herabsetzung des gesetzlichen Erwachsenenalters von 20 auf 18 Jahre.
Aktuell konnte der Verkauf nur gestoppt werden, in dem von dem Recht gebraucht gemacht wurde, Verträge zu annullieren, die von Minderjährigen ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten unterzeichnet wurden. Da das Alter zum Erreichen der Volljährigkeit herabgesetzt wurde, fällt diese Möglichkeit allerdings für viele nun weg.
Der Gesetzesentwurf, auf den sich jetzt geeinigt wurde, sieht allerdings keine Altersbeschränkung vor, sodass er für alle gilt. Zudem heißt es, dass zwischen der Unterzeichnung eines Vertrags und den Dreharbeiten mindestens ein Monat und zwischen den Dreharbeiten und der Veröffentlichung des Videos mindestens vier Monate liegen müssen. Damit sollen Darsteller:innen die Möglichkeit haben, vor einer Veröffentlichung aus einem Vertrag auszusteigen.
Hohe Strafen bei Verstößen
Die Produktionsfirmen wären zudem verpflichtet, Dokumente vorzulegen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dem Vertrag um einen Vertrag für die Mitwirkung in einem Pornovideo handelt. Ein Verstoß wird mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Yen geahndet.
Wer Pornodarsteller:innen bedroht, um sie von der Kündigung ihrer Verträge abzuhalten, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 3 Millionen Yen (ca. 22.298 Euro) bestraft werden. Unternehmen müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Millionen Yen (ca. 743.431 Euro) rechnen, wenn sie Darsteller:innen bedrohen.