Das japanische Unterhaus hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf für eine Reform der Gesetze gegen Sexualverbrechen verabschiedet. Die Reform sieht unter anderem vor, das Alter der sexuellen Mündigkeit von 13 auf 16 Jahre anzuheben, um Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.
Außerdem werden Sexualverbrechen auch dann bestraft, wenn keine körperliche Gewalt oder Nötigung vorliegt. Die Reform wird nun an das Oberhaus übergeben, ein Beschluss gilt allerdings nur noch als Formsache.
Reform stellt heimliche Aufnahmen der Genitalen, Upskirting und Grooming unter Strafe
Die Reform sieht zudem vor, dass das sogenannte „Upskirting“ und die heimliche Aufnahme von Genitalien, sowie Grooming durch das Anbieten von Zahlungen an Kinder unter 16 Jahren als Straftat unter das Strafgesetzbuch fallen. Außerdem soll die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung für Vergewaltigung von 10 auf 15 Jahre angehoben werden.
Zudem wurde eine Bestimmung in die Reform aufgenommen, die vorsieht, dass eine weitere Überprüfung der Verjährungsfristen fünf Jahre nach Inkrafttreten der Reform in Betracht gezogen wird. Dafür ist eine Umfrage geplant, mit der die Herausforderungen von Opfern von Sexualverbrechen aufgezeigt werden sollen, wenn sie versuchen, das Verbrechen anzuzeigen.
Eine weitere Änderung betrifft den Geschlechtsverkehr mit Personen unter 16 Jahren, der unabhängig von der Zustimmung illegal werden würde. Dafür ist eine Ausnahme für Fälle vorgesehen, in denen eine Person die älter als 17 Jahre ist, mit einer Person, die bis zu vier Jahre jünger ist, Geschlechtsverkehr hat.
Das Schutzalter für die sexuelle Mündigkeit wird das erste Mal seit 1907 in Japan geändert und ist bisher eines der niedrigsten unter den Industrieländern.
Japans Justizministerium reagiert auf Forderungen verschiedener Hilfsorganisationen
Das japanische Justizministerium kündigte bereits im Januar die Reform an, unter anderem auch, dass der Strafbestand für Sexualdelikte umbenannt werden soll, um so die Rechtswidrigkeit von nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu verdeutlichen, wie es viele Organisationen in Japan seit Jahren forderten.
Opfern soll es mit der Reform leichter gemacht werden, zu beweisen, dass keine Einwilligung erfolgte.
Erst 2017 hatte Japan sein Strafgesetzbuch überarbeitet und den Strafbestand „Vergewaltigung“ in „gewaltsamen Geschlechtsverkehr“ umbenannt, es war die erste Änderung seit der Meiji-Ära vor mehr als einem Jahrhundert.