Im aktuellen Haushaltsantrag des japanischen Verteidigungsministeriums ist ein Posten enthalten, bei dem es sich um Angriffsdrohnen handelt.
Das Ministerium argumentiert, dass diese Drohnen bei der Verteidigung entlegener Inseln helfen sollen. Kritiker befürchten jedoch, dass sie in Kombination mit künstlicher Intelligenz zu „Killerrobotern“ umfunktioniert werden könnten. Daher wird gefordert, dass ethische Bedenken ausgeräumt werden müssen, bevor die Drohnen jemals eingesetzt werden.
Bedenken vor Angriffsdrohnen mit KI-Steuerung
Angriffsdrohnen mit künstlicher Intelligenz könnten die Personalkosten senken und dennoch eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung gewährleisten.
Eine Entwicklung dieser Drohnen könnte sie jedoch in tödliche autonome Waffen verwandeln, was die Frage aufwirft, ob dies über die geltenden internationalen Rechtsvorschriften hinausgehen würde.
Das Ministerium nutzt bereits seit März die Überwachungsdrohne Global Hawk und verfügt über Drohnen für den Einsatz bei Naturkatastrophen.
Da Japan allerdings noch nicht über Angriffsdrohnen verfügt, sollen diese erst einmal zu Testzwecken angeschafft werden, um die Fähigkeiten für einen baldigen Einsatz zu testen.
Verteidigungsministerium nennt keine Kosten
Wie bei rund 100 andere Positionen im Haushaltsantrag des Verteidigungsministeriums wurde auch für die Kosten der Drohnen kein konkreter Betrag genannt.
Zusätzlich zu den Drohnen werden Mittel für die Erforschung und den Einsatz von Hochleistungs- und Mikrowellenlasern zum Abschuss feindlicher Drohnen beantragt.