Zum Sakura-Skandal kommen immer mehr Einzelheiten ans Licht, so auch, dass Japans Ex-Premierminister Shinzo Abe bei seinen Aussagen im Parlament mehrmals gelogen hat.
Laut des Forschungsbüros des Repräsentantenhauses hat Abe zwischen November 2019 und März 2020 insgesamt 118 Mal falsche Aussagen gemacht, als er sich zu den Vorwürfen um den Sakura-Skandal geäußert hat.
Falschaussagen von Abe lassen sich in drei Muster einteilen
Das Forschungsbüro hat für seinen Bericht alle Tonaufnahmen der Plenarsitzungen beider Kammern des Landtags und der Sitzungen des Haushaltsausschusses genau untersucht.
Mitarbeiter des ehemaligen Premierministers hatten zuvor zugegeben, dass sein Büro einen Teil der Ausgaben für die Abendessen in Hotels in Tokyo übernommen hatte, sagten aber, sie hätten Abe nicht über die Zahlungen informiert.
Die größte Oppositionspartei, die Konstitutionelle Demokratische Partei Japans (CDP), wies dennoch darauf hin, dass Abe in der Folge wiederholt falsche Aussagen gemacht habe, die sich in drei Muster einteilen ließen.
Das erste Muster, so die Partei, war Abes Beharren darauf, dass sein Büro nicht in die fraglichen Zahlungen involviert war, während das zweite Muster seine Behauptung war, dass es keine Abrechnungen der Hotels für die Dinner-Veranstaltungen gab und das dritte Muster war seine Behauptung, dass sein Büro die Kosten für die Veranstaltungen nicht übernommen habe.
Lückenlose Aufklärung gefordert
Auf den Untersuchungsantrag der CDP hin untersuchte das Forschungsbüro des Unterhauses die Aufzeichnungen und fand heraus, dass Abe im ersten Befragung insgesamt 70 Mal falsche Antworten gegeben hatte, während Antworten in der zweiten Befragung 20 Mal falsch waren und er in der dritten Befragung 28 Mal falsche Aussagen abgegeben hat.
Takahiro Kuroiwa, der stellvertretende Leiter für Parlamentsangelegenheiten der CDP, sagte gegenüber Reportern: „Abe wiederholte unwahre Aussagen ganze 118 Mal. Da der ehemalige Premierminister sagte, er wolle der Öffentlichkeit eine Erklärung geben, fordern wir ihn auf, den Anträgen auf eine offene Vorladung im Landtag als vereidigter Zeuge nachzukommen.“