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HomeNachrichten aus JapanPolitikU.N.-Panel übt scharfe Kritik an Japans Inhaftierung von Ausländern

Bericht wirft Japan Verstoß gegen Menschenrechte vor

U.N.-Panel übt scharfe Kritik an Japans Inhaftierung von Ausländern

Ein U.N.-Panel veröffentlichte ein Gutachten, in dem es scharfe Kritik an den Inhaftierungen von Ausländern in Japan übt.

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Das Einwanderungssystem in Japan verstößt gegen die internationalen Menschenrechte, heißt es im Bericht, der an die japanische Regierung geschickt wurde.

Panel wurde aktiv, nachdem sich zwei Opfer gemeldet haben

Die Arbeitsgruppe untersuchte die Praxis Japans, nachdem sich zwei Menschen gemeldet hatten, die lange Zeit in Japan inhaftiert gewesen sind.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung im Rahmen der UN-Menschenrechtskommission (UNHCR) veröffentlichte ihren Bericht am 23. September.

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Das Panel besteht aus Wissenschaftlern und Experten, die sich auf Menschenrechtsfragen und damit zusammenhängende Gesetze spezialisiert haben.

Deniz Yengin, ein 41-jähriger türkischer Staatsangehöriger, der Kurde ist, und Heydar Safari Diman, ein 51-jähriger iranischer Staatsangehöriger, berichteten der Arbeitsgruppe im Oktober 2019 über ihre Fälle.

„Es ist das erste Mal, dass eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen erklärt, dass die langfristige Inhaftierung durch die japanischen Einwanderungsbehörden eine Verletzung des Völkerrechts darstellt“, sagte Chie Komai, ein Anwalt, der Yengin und Diman unterstützt hat, auf einer Pressekonferenz am 5. Oktober in Tokyo.

Die Einwanderungsbehörden haben Yengin und Diman festgenommen, sie vorläufig entlassen und erneut für insgesamt vier und fünf Jahre inhaftiert, teilten sie der Arbeitsgruppe mit.

Solche Handlungen gelten als willkürliche Inhaftierung, heißt es im Bericht.

Die Männer, die keinen Aufenthaltsstatus in Japan haben, wurden im Higashi-Nihon-Immigrationszentrum in Ushiku, Präfektur Ibaraki, inhaftiert.

Das Gutachten wurde auf der Grundlage der Antworten der japanischen Regierung und der Gegenargumente der beiden Männer verfasst.

Die beiden wurden immer wieder inhaftiert, heißt es in dem Bericht. Eine Inhaftierung dauerte zwischen sechs Monaten und drei Jahren und die Behörden teilten ihnen nicht mit, warum sie inhaftiert waren oder wie lange sie in der Einrichtung bleiben würden.

Inhaftierung verstößt gegen Menschenrechte

Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass solche Maßnahmen keine rechtliche Grundlage hätten und als willkürliche Inhaftierung, als Verletzung der internationalen Menschenrechtspakte und anderer Bestimmungen angesehen würden.

In dem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass das japanische Einwanderungskontrollgesetz weder den Begriff der Inhaftierung definiert noch die Notwendigkeit und Rationalität einer Inhaftierung erörtert.

Die Arbeitsgruppe fordert daher, dass die japanische Regierung das Gesetz unverzüglich überprüft.

Regierung diskutiert über eine Änderung des Asylrechts

Die Regierung hat eine Revision des Gesetzes diskutiert. Die Festlegung der Obergrenze der Haftzeit und die Forderung nach einer gerichtlichen Überprüfung bei jeder Inhaftierung sind jedoch unwahrscheinlich.

Komai sagte, die Haltung der japanischen Regierung in dieser Frage stehe im Widerspruch zum Meinungsauftrag und müsse überprüft werden.

Diman kommentierte die Stellungnahme der Arbeitsgruppe mit den Worten: „Ich bin wirklich froh, dass ich wie ein Mensch behandelt werde“. Er wurde insgesamt viereinhalb Jahre lang inhaftiert und befindet sich derzeit in provisorischer Haft.

„Jeder von ihnen hat einen Grund, nicht in sein eigenes Land zurückkehren zu können“, so Diman. „Sie sind keine Kriminellen, sie haben Familien und Kinder. Sie wollen einfach in Japan leben wie alle anderen auch. Ich hoffe, die Japaner verstehen das.“

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