In der japanischen Stadt sollen Ausländer bei lokalen Volksabstimmungen ein Wahlrecht eingeräumt werden. Allerdings stößt diese Entscheidung auf einige Kritik von Gegnern.
Bereits während der Abstimmung für einen Verordnungsentwurf versammelten sich Gegner vor dem Rathaus zu lauten Protesten, auch Vertreter der LDP kritisierten den Beschluss.
Wahlrecht für Ausländer soll Unterstützung der Vielfalt zeigen
Den Vorschlag, dass Ausländer das Wahlrecht eingeräumt werden soll, wurde von Bürgermeisterin Reiko Matsushita gemacht. Die Stadt möchte so zeigen, dass sie die Vielfalt akzeptiert.
Bereits im Vorfeld kritisierte Akihisa Nagashima, Mitglied des Unterhauses der LDP, den Plan. „Der Wille des Volkes selbst könnte so verfälscht werden“, sagte er bei einer Rede vor dem Bahnhof Kichijoji am 9. Dezember.
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die der LDP-Fraktion angehören, schlossen sich Nagashimas an, um gegen den Vorschlag zu protestieren.
Yasuhiro Omino, ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und Vorsitzender der LDP-Fraktion, sagte, er und seine Verbündeten wollen die Stadtverwaltung dazu bringen, den Vorschlag erneut vorzulegen.
Zudem wurde eine Unterschriftenaktion gestartet, um das Wahlrecht für Ausländer zu stoppen.
Wahlrecht erst nach drei Jahren
Das Wahlrecht für Ausländer würde die Einleitung von Volksabstimmungen ohne Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung ermöglichen, wenn die Unterschriften von einem Viertel der Wahlberechtigten in der Stadt gesammelt werden.
Wählen sollen alle ausländischen Einwohner der Stadt, die mindestens drei Monate im Melderegister eingetragen sind. Ausländische Staatsangehörige, die sich als Studenten oder technische Praktikanten in Japan aufhalten, sollen nach dem Vorschlag ebenfalls wählen dürfen.
Insbesondere die „Drei Monats-Regelung“ ist für viele Gegner ein Problem. Als Hauptargument bringen sie hervor, dass diese Menschen noch nicht lange genug in der Stadt wohnen und die Regelung auf drei Jahre geändert werden sollte.
Akzeptanz in Musashino ist groß
Die Akzeptanz für das Wahlrecht für Ausländer ist in Musashino allerdings groß. In einer von der Stadtverwaltung im März dieses Jahres durchgeführten Umfrage sprachen sich 73,2 Prozent der Befragten dafür aus, dass ausländische Einwohner das Recht haben sollten, an Volksabstimmungen teilzunehmen.
Nach Angaben der Stadtverwaltung gewähren landesweit etwa 40 Gemeinden Ausländern das Recht, an lokalen Volksabstimmungen teilzunehmen.
Einige dieser Gemeinden verlangen, dass diese Einwohner mindestens drei Jahre lang in der Gemeinde leben.
Musashinos Vorschlag stützt sich auf die grundlegende Autonomieverordnung, in der das Konzept einer autonomen Gemeinde definiert ist. Sie wurde im ganzen Land im Jahr 2000 oder danach eingeführt, als das Omnibusgesetz zur Dezentralisierung in Kraft trat.