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Problem größer als die NPA behauptet

Racial Profiling und Diskriminierung ist in Japan verbreiteter, als von der Polizei behauptet

Laut einer Studie der Polizei in Japan ist das Problem mit Racial Profiling und Diskriminierung von ausländischen Menschen nicht so weit verbreitet. In der Studie ist von 6 Fällen die Rede, die es 2021 landesweit gegeben haben soll.

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Die Realität sieht allerdings anders aus, denn polizeiliche Diskriminierung von ausländischen Menschen ist in Japan ist deutlich weiter verbreitet, als die Polizei angibt, wie immer mehr Fälle zeigen, die bekannt werden.

Racial Profiling ist weltweit ein immer größeres Problem

Racial Profiling ist weltweit ein immer größeres Problem, auch bei uns in Deutschland. In Japan warnte die Botschaft der USA 2021 vor diesem Problem und es meldeten sich seitdem immer mehr Betroffene zu Wort.

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Die Anwaltskammer von Tokyo hatte zwischen Januar und Februar diesen Jahres eine eigene Umfrage durchgeführt und das Ergebnis im September veröffentlicht. Laut dieser Umfrage gaben von 2.094 Befragten 62,9 Prozent an, von der Polizei ohne Grund angehalten und befragt worden zu sein. Davon gaben 85,4 Prozent an, aufgrund wegen ihres Aussehens befragt worden zu sein.

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Die nationale Polizeibehörde (NPA) räumte in ihrem Bericht zwar ein, dass es im Jahr 2021 einige Fälle von unangemessenen und rücksichtslosen Befragungen durch die Polizei gegeben habe, erklärte aber, dass sie keine Absicht zur Diskriminierung aufgrund von Vorurteilen gegenüber bestimmten Rassen oder Nationalitäten erkennen konnte.

Naomi Kawahara, eine Aktivistin, die Japan for Black Lives gegründet hat, eine Plattform zur Aufklärung der Japaner über die afroamerikanische Kultur und zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung, sagt dazu: „Von denjenigen, die ich kenne und die afrikanische Wurzeln haben, sagen einige, dass sie schon in der Mittelschule von der Polizei befragt wurden. Manche sagen, dass die Polizei selbst dann nicht überzeugt war, als sie direkt vor ihrem Haus standen und ihre Schlüssel hatten.“

Laut der NPA hat man zwar Untersuchungen in den sechs Fällen eingeleitet, aber Kawahara bleibt skeptisch und sagt, dass sie schon vor 10 Jahren von Fällen von Racial Profiling gehört hat.

Zudem gibt es Fälle, die zwar öffentlich bekannt wurden, in der Statistik der NPA gar nicht erwähnt werden. Insbesondere der Fall, der sich im Juni 2021 ereignet hat, erregte die Gemüter.

Mutter und Tochter wegen des Aussehens von der Polizei festgehalten

Eine muslimische Mutter und ihre kleine Tochter wurde im Juni 2021 von einem Mann beleidigt, der behauptete, dass das kleine Mädchen seinen Sohn getreten hat. Der Mann griff auch nach dem Hidschāb der Frau und betitelte sie mehrmals als „Ganji“, eine häufig abwertend gemeinte Bezeichnung für Ausländer. Die Frau rief daraufhin die Polizei.

Als sechs Beamten eintrafen, wurden alle Beteiligen und ein Zeuge befragt, einer der Beamten beleidigte daraufhin die Mutter und die kleine Tochter. Danach wurden beide über zwei Stunden befragt und dann auf ein Polizeirevier gebracht, wo sie festgehalten wurden.

Es stellte sich kurze Zeit später heraus, dass es sich bei dem Mann, der die Frau und die Tochter anging, um einen Polizeibeamten gehandelt hatte und seine Kollegen sogar die Adresse der Mutter an ihm weitergegeben hatten. Die Frau reichte Klage ein und ihr wurden 4,4 Millionen Yen (ca. 30.398 Euro) Schadensersatz wegen Diskriminierung und Misshandlung durch die Polizei zugesprochen.

Der Anwalt der Frau sagte dazu: „Die Frau, die von dem Mann im Park belästigt wurde, dachte, dass die Polizei ihr helfen würde, weil sie kam. Aber in Wirklichkeit gab ihr die Polizei das Gefühl, hilflos zu sein, weil sie aufgrund ihres Minderheitenstatus keine öffentliche Unterstützung erhalten kann.“

Die Anwältin Atsuo Nishiyama, die sich für Opfer von Racial Profiling einsetzt, sagt zu dem Problem: „Wenn ich mir die Reaktion der NPA auf polizeiliche Befragungen von Menschen mit ausländischen Wurzeln ansehe, habe ich den Eindruck, dass man die Beamten zurechtweist, um potenziellen Ärger zu vermeiden. Außerdem gibt es keine Aufklärung darüber, dass ihre auf rassistischen Vorurteilen beruhenden Reaktionen tatsächlich Menschenrechtsverletzungen sind.“

Keine Einsicht bei der Polizei

Ein weiterer Fall von Racial Profiling ereignete sich im Mai 2020, als ein türkischer Mann in Tokyo von einem Streifenwagen angehalten wurde. Zwei Polizisten packten seine Arme und zogen ihn zu Boden. Der Mann mit nahöstlichen Gesichtszügen gab an, dass er vor dem Vorfall Blickkontakt mit einem Beamten in dem geparkten Auto aufgenommen hatte.

Bei einer Anhörung im Juni 2022 im Rahmen einer von dem Mann angestrengten Schadensersatzklage behauptete einer der Polizisten, dass der Verdacht auf illegalen Drogenbesitz eine Durchsuchung des Fahrzeugs des Mannes rechtfertige. Bei der Durchsuchung wurde jedoch nichts gefunden.

Aus den Unterlagen einer polizeiinternen Untersuchung, die der Kläger im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erhielt, ging hervor, dass der Vorgesetzte der Polizeibeamten ihr damaliges Vorgehen als teilweise unangemessen bezeichnete. In der Anhörung erklärte jedoch einer der Beamten: „Wenn ich in der gleichen Situation gewesen wäre, hätte ich wahrscheinlich das Gleiche getan.“

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