Anzeige
HomeNachrichten aus JapanReaktor in Japans Ikata bleibt online

Japanisches Gericht fällt Urteil über beantragte Stilllegung

Reaktor in Japans Ikata bleibt online

Am 3. November entschied ein japanisches Gericht über den Ikata Reaktor. Eine Gruppe lokaler Bürger hatte zuvor die Stilllegung gefordert. Nun steht fest: Er bleibt weiterhin online.

Anzeige

Der Takamatsu Oberste Gerichtshof fällte diese Entscheidung über den Ikata Reaktor letzte Woche Donnerstag. Bereits im Mai 2016, vor mehr als zweieinhalb Jahren beantragten 11 Bürger Ehimes die Anordnung eines Stopps dieses Reaktors. Dieser ist Teil des Ehime Kernkraftwerks. Nach all den Katastrophen, die diese Art der Energieumwandlung mit sich bringt und den dauerhaft präsenten Gefahren ist diese Forderung der Bürger wohl mehr als verständlich.

Die Angst der lokalen Bewohner nahe dem Reaktor ist außerdem nicht unbegründet. Es gibt gleich zwei potentielle Gefahrenquellen, deren Auswirkungen auch in Japan niemand tatsächlich in jedem erdenklichen Fall einschätzen kann. Zum einen besteht im Land der aufgehenden Sonne – leider – eine dauerhafte Gefahr von Erdbeben, die eine besonders heftige Stärke erreichen können. Wie die riesige Katastrophe 2011 zeigt, hat ein Beben in den höchsten Bereichen der Richterskala verheerende Auswirkungen. Auch in einem so vorbereiteten Land wie Japan. Gleichzeitig wissen wir alle von der Katastrophe, dass ein Kernkraftwerk durch ein Beben stark beeinflusst werden kann. Die Folgen sind vor allem für die, die in der Nähe leben unvorstellbar.

Die Gefahr für einen Reaktor von Supervulkan Aso

Die zweite sehr reale Gefahr, die droht, ist ein möglicher heftiger Ausbruch des nicht allzu weit entfernten Vulkans Mt. Aso. Er ist 130 km vom Atomkraftwerk entfernt, was zunächst recht weit zu sein scheint, doch ein heftiger Ausbruch kann weitreichende Auswirkungen haben. Vulkaneruptionen sind nicht nur durch die Lavasäule gefährlich. Viel schlimmer sind die sogenannten Pyroklastischen Ströme, bei denen es sich um Luftsammlungen handelt, die sich mit hohen Geschwindigkeiten über enorm lange Strecken von 60 km und mehr fortbewegen. Sie sind nur schwer bemerkbar, doch innerhalb der Ströme herrschen Temperaturen von 300-800 Grad Celsius – tödlich für jeden. Eine solche Hitze kann auch auf den Reaktor im Kernkraftwerk ungeahnte Auswirkungen haben.

Anzeige

Hinzu kommt, dass der Berg Aso als Supervulkan eingestuft ist. Das bedeutet, dass die Magmarkammer unter ihm so groß ist, dass es nicht zu einer Lavasäule kommt, sondern diese sich an der Oberfläche als See sammelt und so einen riesigen, als Caldera (Einbruchskessel) bezeichneten Kessel mit vielen kleinen Kratern. Die Pyroklastischen Ströme einer solchen Eruption legen ohne Probleme mehr als 200 km zurück. In Küstennähe können sie Tsunamis auslösen, was bei dem Aso Vulkan ebenfalls der Fall ist. Zwischen ihm und dem nur 130 km entfernten Ikata Reaktor liegen einige Kilometer Meer.

Hinzu kommt, dass der dabei entstehende Ascheregen einen ganzen Kontinent bedecken kann. Ein Tsunami ist eine ebenfalls durch 2011 bekannte, sehr reelle Gefahr für ein Kernkraftwerk. Ebenso kann der Ascheregen zu Problemen führen. Denn durch das Gewicht der schweren Asche können ganze Gebäude einstürzen. Und so unwahrscheinlich ist eine Eruption nicht. Denn der letzte starke Ausbruch fand 1997 statt. Doch am oberen Ende der Messskala lag sie damit bei weitem nicht. Ein so heftiger Ausbruch geschah zuletzt vor etwa 90.000 Jahren.

Das Gericht entscheidet trotzdem für den Reaktor-Neustart

Dennoch ist das Oberste Gericht sowie das Matsuyama Bezirksgericht nicht von der Gefahr überzeugt. Sie wiesen die Anfrage der Bürger im Juli letztes Jahr ab. Sie wollen den Reaktor nicht stilllegen. Mit dieser Ablehnung veranlassten sie die Bürger zur Einreichung einer Beschwerde. Und dieser Antrag kam nicht aus dem Nichts. Der Reaktor war für etwa ein Jahr abgeschaltet. Am 27. Oktober schalteten die Betreiber ihn wieder ein, nachdem sie die Freigabe dafür erhielten. Die Gerichte halten weiterhin daran fest, dass die Gefahren gering und die Sicherheitsvorkehrungen hoch genug seien. Dadurch gäbe es keinen Grund, den Neustart zu verhindern. Daher hob Ende Oktober ein Richter die einstweilige Verfügung, die den Neustart bisher verbot, auf.

Quelle: NHK

Google News button
Anzeige
Anzeige